Edu hat geschrieben:Kriegt man seinen Lohn dann schon am 1 August ? Denn soweit ich mich richtig entsinne ,bekommen Beamte doch ihr Geld im voraus ..
Ich meine auch mal sowas gehört zu haben, dass im Voraus gezahlt wird. Aber bei mir steht auf dem Merkblatt, dass man Geldmittel zur Überbrückung bis zur ersten Gehaltszahlung mitnehmen soll. Ob es sich da nur um eine Woche handelt oder um einen ganzen Monat, geht daraus nicht hervor.
Das Gehalt kann auch gar nicht am ersten Tag gezahlt werden, da auf die Höhe der Auszahlung auch verschiedene Faktoren Einfluss haben.
Wie sieht das eigentlich aus: Ich würde zur Ernennung gern vier Personen mitnehmen. Im Schreiben steht aber, dass ich nur zwei Karten (Plätze) an diesem Tag habe, sprich für die Eltern. Finden die anderen zwei Personen, die ich mitnehmen wollen würde auch noch Platz oder müssen die dann sozusagen draußen warten? Bekommt man Platzkarten oder gehts nach Liste (Anwärter a: zwei Plätze, Anwärter b: zwei Plätze etc.)? Mir wäre es sehr wichtig, die anderen beiden Personen auch an der Ernennung teilhaben zu lassen.
Wie sieht das nachher bei der Vereidigung aus? Wieviele Plätze hat man da?