wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Rund um das Thema bitte hier rein

Moderator: Polli

Benutzeravatar
_Mephisto_
Corporal
Corporal
Beiträge: 397
Registriert: So 18. Mai 2008, 00:00

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Mi 6. Apr 2011, 00:11

Klar, ich sehe ihn erst nicht und wenn das brüllrohr neben mir auf einmal aufgerissen wird, erschreck ich mich.
Und wenn ich das Lenkrad vereisse, ist die Gefährdung doch nicht mehr abstrakt sondern konkret...

ThomasRoth
Constable
Constable
Beiträge: 65
Registriert: Do 31. Mär 2011, 23:29

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon ThomasRoth » Mi 6. Apr 2011, 15:12

Was passiert eigentlich einem Polizisten, der ein Fahrzeug stilllegt und sich hinterher rausstellt, dass es rechtswidrig war? Gibt es nur ein Donnerwetter oder handfeste Sachen.

Ich bin seit 22 Jahren aus der Masche Hilfsbeamter der StA raus.

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 6. Apr 2011, 15:22

Die heißen ja zB auch nicht mehr so.

Kommt drauf an, warum der PVB so gehandelt hat.
:lah:

Benutzeravatar
CopBerlin
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: Fr 25. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Berlin

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon CopBerlin » Mi 6. Apr 2011, 15:51

Hallo,

aus meiner Sicht und nach meinem Rechtsempfinden ist bei einem zu lautem Auspuff auf keinen Fall eine wesentliche Verkehrsgefährdung gegeben.

Alle hier genannten Gründe, wenn ich mich "erschrecke", wenn ich das "Lenkrad" dadurch verreiße und/oder wenn, wenn, wenn sind doch völlig an den Haaren herbeigezogen.

Eine wesentliche Verkehrsgefährdung auf eine völlig abstrakte Gefahrenlage bzw. auf irgendeine "Wenn-in-China-ein-Sack-Reis-Konstruktion" aufzubauen, ist nach meiner Meinung nach völliger quatsch und nicht Sinn und Zweck dieser tatbestandsmäßgen Voraussetzung.

:pfeif:

Benutzeravatar
CopBerlin
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: Fr 25. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Berlin

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon CopBerlin » Fr 8. Apr 2011, 08:42

Holzhaeuser hat geschrieben:In Bayern wird das als atypischer Fall mit 50,- und einem Punkt geahndet.
Diese Verfahrensweise finde ich persönlich doch etwas merkwürdig in Bayern.

Ich habe es live am eigenen Leib erlebt.

:lah:

Ich wurde wegen eines BlowOff Ventils in Bayern angehalten und aus 25 Euro - laut Tatbestand hier nur anwendbar - keine wesentliche Verkehrsgefährdung begründbar - wurden wegen eines "atypischen Falles" 50 Euro und 1 Punkt.

Eine rechtlich, fundierte Begründung, was ein atypischer Fall eigentlich ist, konnte mir der POM vor Ort leider nicht liefern. Auch ein Vorsatz wurde mir vor Ort nicht unterstellt.

Nur, das machen wir halt in Bayern so in Zusammenarbeit mit der Bußgeldstelle waren seine Aussagen.

Naja und da ich mit dieser Verfahrensweise rechtlich natürlich nicht einverstanden gewesen bin und ich mich doch in dieser Materie ganz gut auskenne, habe ich Einspruch eingelegt gegen die "Ahndung eines atypischen Falles" und das ganze wurde natürlich komplett vorab durch den Richter eingestellt.

Bayern versucht mal wieder irgendwie eine Brücke mit diesem atypischen Fall zu bauen, um das "alte tatbestandliche Erlöschen der BE" weiter zu ahnden.

Bayern Rulez ?? Rechtlich aus meiner Sicht nicht ganz sauber.

:applaus:

Benutzeravatar
_Mephisto_
Corporal
Corporal
Beiträge: 397
Registriert: So 18. Mai 2008, 00:00

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Fr 8. Apr 2011, 09:40

Und du bist Polizist!?

Benutzeravatar
CopBerlin
Corporal
Corporal
Beiträge: 521
Registriert: Fr 25. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Berlin

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon CopBerlin » Fr 8. Apr 2011, 10:30

_Mephisto_ hat geschrieben:Und du bist Polizist!?
Für was bitte ist das wichtig ?

Wenn du einige Beiträge von mir liest, dir mal meinen Usernamen anschaust, das Avatarbild in Ruhe betrachtest, dann kannste dir die Frage doch selber beantworten, gell ?

Ist gar nicht so schwer......................

Und jetzt wieder BTT............

THX

:polizei4:

Benutzeravatar
Easy_and
Corporal
Corporal
Beiträge: 512
Registriert: Mo 8. Jan 2007, 00:00
Wohnort: OWL

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Easy_and » Mi 24. Aug 2011, 10:03

_Mephisto_ hat geschrieben:Und du bist Polizist!?
Scheint, als würde CopBerlin mit beiden Beinen im realen Leben stehen.
:respekt: das er sich trotz allgegenwärtiger Dienstbibel sehr viele menschliche Züge bewahrt hat & offensichtlich aufweist.
Wo möchten Sie beerdigt werden?
In Deutschland, wo sonst?
Wer soll Ihre Grabrede halten?
Ein Familienmitglied.
Welchen Satz erhoffen Sie sich darin?
Er war ein freier Mann.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 24. Aug 2011, 12:25

_Mephisto_ hat geschrieben:Der Bußgeldkatalog geht von fahrlässiger Begehung aus.
Wenn er aber den Auspuff um oder irgendwas ausgebaut hat, ist Vorsatz gegeben und somit kannst du das Verwarngeld verdoppeln und somit sinds 50 €.
So ist die Variante mancher Bundesländer...
Also kostet bei dir ein Handyverstoß 80 € ? Fahrlässig kann man sein Telefon nicht aufnehmen, nur vorsätzlich.

Zum Auspuff
Ich persönlich bin Krad-Fahrer und habe etwas gegen diese extrem lauten Tütten. Aber eine abstrakte Gefahre sehe ich da nicht. 25 € als Anzeige, damit Wiederholungsverstöße festgestellt werden könne. VG ist ein "Kann" im OWi-Verfahren, kein "Muss".
Dazu gibts noch nen Mängelschein, dann hat er 1 Woche Zeit um mit ordentlichen Auspuff beim Prüfer vorzufahren.

Zu der ganzen Geschichte "Lenkrad verreisen". Wer sein Lenkrad verreist, weil etwas Lautes kommt oder Schnelles, begeht einen fatalen Fehler. Er TRÄUMT!! Ein lauter Auspuff ist auch auf Distanz leise und wird Stück für Stück lauter und fällt nicht aufeinmal aus den Wolken.
Gab ja nen spektakulären Fall mit einem Testfahrer...

Benutzeravatar
_Mephisto_
Corporal
Corporal
Beiträge: 397
Registriert: So 18. Mai 2008, 00:00

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon _Mephisto_ » Do 25. Aug 2011, 18:49

Du weißt ganz genau, dass die 40 € beim Handy schon Vorsatz sind.
Eine der Ausnahmen im Bußgeldkatalog.

Andere Sache ist anweisung der ZBS, mir Wurscht wie ihr das in Sachsen macht.
Ich leite beim Erstverstoß immer 50 € ein und vor kurzem hab ich einen bekannten Sünder zum zweiten mal gehabt und da hab ich 100 € drauß gemacht, ganz einfach.
Wer nicht lernen will, muss zahlen, wenn jucken denn 25 € beim nächsten mal ist der eater wieder draußen.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 27. Aug 2011, 10:42

Welche Anweisung der ZBS liegt den vor? Habe die vorgeschrieben, welche Gefahr man als Beamter sehen muss?

Die 25€ jucken einen schon. Wie ich bereits schrieb. Kein VG erheben, sondern das Verfahren an die BG-Stelle abgeben. Wird er wieder erwischt, ab an die BG-Stelle. Da er schon aktenkundig ist, kann diese entsprechend handeln.

Dann interessiert mich die 50€! Bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ist es doch klar geregelt.
a)
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
genommen. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat ( B - 1 ) 25,00

b)
330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B - 3 90,00

Dieser atypische Fall, was auch immer das sein soll, riecht für mich nach Rechtsbeugung. Gegen solch einen Bescheid würde ich defintiv klagen.

P.S.
Du kannst keine 100€ daraus machen. Das obliegt der BG-Stelle! Du verdoppelst ja schon auf 50€ (Vorsatz). Es steht nirgendwo geschrieben, dass der PVB verdoppel-doppeln kann.
Man kann es max der BG-Stelle "vorschlagen". Aber letztlich entscheiden die. Und das OWi-Verfahren ist bundeseinheitlich.

MVA
Corporal
Corporal
Beiträge: 305
Registriert: Sa 24. Okt 2009, 13:23

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon MVA » Sa 27. Aug 2011, 20:03

CopBerlin hat geschrieben:
Holzhaeuser hat geschrieben:In Bayern wird das als atypischer Fall mit 50,- und einem Punkt geahndet.
Naja und da ich mit dieser Verfahrensweise rechtlich natürlich nicht einverstanden gewesen bin und ich mich doch in dieser Materie ganz gut auskenne, habe ich Einspruch eingelegt gegen die "Ahndung eines atypischen Falles" und das ganze wurde natürlich komplett vorab durch den Richter eingestellt.
Das bedeutet gar nichts. Wenn der Richter nach § 47 OWiG einstellt, kann er das. Aber dies gleich mit: "Das kann man nicht so ahnden." gleichzusetzen, ist auch nicht korrekt.
Außerdem sind ein Blow-Off-Ventil und ein entfernter DB-Eater zwei verschiedene paar Schuhe und sollten auch so betrachtet werden.
Ghostrider1 hat geschrieben: Dieser atypische Fall, was auch immer das sein soll, riecht für mich nach Rechtsbeugung. Gegen solch einen Bescheid würde ich defintiv klagen.
Wenn du diesen "atypischen Fall" in Bezug auf ein ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug in Verbindung mit dem Erlöschen der BE nimmst, ist dies auch in Sachsen (Dresden) seitens der Bußgeldstelle vorgesehen. Solltest du schon mal gehört haben. Und das ganze hat nichts mit Rechtsbeugung, sondern Rechtsanwendung zu tun.

Aber weder beim Blow-Off noch beim Auspuff läßt sich aus dem vorgenannten irgendeine Verkehrsgefährdung oder wesentliche Verkehrsbeeinträchtigung ableiten oder gar belegen.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 27. Aug 2011, 21:30

MVA,

wir ziehen die beiden von mir geposteten TbNr an.
25 € ohne Gefahr (evtl mit Vorsatz 50€ - aber der möchte auch Niet- und Nagelfest beweißbar sein!)
90 € mit Gefahr
Was andere Dienststellen machen, weiß ich nicht. Ich hatte bis jetzt noch keinen negativen Rückläufer von der BG-Stelle.

MVA
Corporal
Corporal
Beiträge: 305
Registriert: Sa 24. Okt 2009, 13:23

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon MVA » Sa 27. Aug 2011, 22:01

Warum sollte auch ein negativer Rückläufer kommen? Warum sollte überhaupt ein Rückläufer von der Bußgeldstelle kommen... Entweder die ahnden oder stellen ein. Und bei Anwendung von vorgegebenen TBNR bei fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen, gibt es auch keinen Grund, irgendeine Art von Rückmeldung zu erhalten.

Es gibt noch mehr als sich ausschließlich eine 6-stellige TBNR rauszusuchen, wobei dir bekannt sein dürfte, dass die Tatbestandsnummern nicht abschließend sind. Neben der Erhöhung des Bußgeldes wegen Vorsatz ist auch die Möglichkeit einer Erhöhung eröffnet, wenn von den "gewöhnlichen Tatumständen" abgewichen wird. Daneben gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, die Geldbuße entsprechend vom Regelsatz abweichend zu bemessen. Die Festsetzung der Geldbuße ist letzten Endes Sache der Bußgeldstelle. Und diese macht nach hinreichend konkreter Beschreibung der Tatumstände auch Gebrauch davon. Rechtlich gibt das die BKatV und das OWiG (u.a. § 17 OWiG) her. Und genau das kann man bei einem entfernten DB-Eater machen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
:hallo:

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: wesentliche Verkehrsgefährdung bei lautem Auspuff ?

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 27. Aug 2011, 22:50

MVA, letzteres von deinem Beitrag habe ich bereits geschrieben. :polizei2:


Zurück zu „Bußgeld/Verwarnungsgeld“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende