Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon Alec-D » Fr 15. Apr 2011, 22:54

Schönen guten Abend.

Ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine sehr wichtige Frage habe.
Meine Frage bezieht sich auf den Aspekt Körperkunst. Ich habe ein lupenreines Führungszeugnis und bin gerade dabei ein Abitur im Durchschnitt von 2,5 zu absolvieren. Mein Ziel ist es, eine Ausbildung im mittleren Dienst der Berliner Polizei zu beginnen.
Ich habe nun immer unterschiedliche Meinungen bezüglich der Körperkunst ( Tattoos ) auf meinem Körper bekommen. Meist war die Meinung, dass meine Tattoos kein problem darstellen werden, da sie bei einem langärmigen Hemd dh. dem Diensthemd nicht sichtbar wären.
Vergangene Woche habe ich dann jedoch mitbekommen, dass Bekannte die ebenfalls Tattoos haben, wegen Diesen ausscheiden mussten obwohl sie Sport - sowie PC - Test bereits bestanden haben.
Ich habe 7 Tattoos und davon sind zwei relativ groß, jedoch überliefert Keines meiner Tattoos eine negative Nachricht und ist wie oben beschrieben NICHT offentsichtlich.

Ich wollte nun Sie darum bitten, ob sie mir mitteilen könnten, ob meine Zukunft bei der Polizei immernoch ein mögliches Ziel ist oder ob mein Wunsch ein Wunsch bleibt.

Ich freue mich über Ihre Antwort
mfG
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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon DocSnuggles » Fr 15. Apr 2011, 22:57

Die Chance ist da. Wie immer halt eine Einzefallentscheidung.
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon Alec-D » Fr 15. Apr 2011, 22:59

Naja, ich denke es würde mich Kürre machen, wenn ich alle Tests bestehe und dann nach nem Monat beim Arzt erfahre, dass ich deshalb ausscheide. Ich meine da geht ja kostbare Zeit verloren, die ich hätte nutzen können.

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon MICHI » Fr 15. Apr 2011, 23:25

erkundige dich beim einstellungsberater.
der kann dir am ehesten auskünfte darüber geben, wie "streng" es in berling gehandhabt wird.

jedes bl setzt seine grenzen anders und, wie hier schon geschrieben, trifft im einzelfall auch seine entscheidungen, die anderswo gänzlich anders aussehen könnten.
Gruß
MICHI


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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon Alec-D » Sa 16. Apr 2011, 14:17

danke, dass werde ich sofort am dienstag machen.
ich echt nicht mehr schlafen deshalb.

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon Alec-D » Sa 16. Apr 2011, 14:17

*ich kann deshalb nicht mehr schlafen

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon Controller » Sa 16. Apr 2011, 14:24

Webseite Polizei Berlin:
In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen stehen grundsätzlich einer Einstellung entgegen.

Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich.

Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
entwürdigende,
sexistische bzw. frauenfeindliche,
gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

Das gilt ebenso für Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen.
http://www.berlin.de/polizei/beruf/ausb ... l#einstell

Weiteres musst du selbst einschätzen ..... :pfeif:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon Alec-D » Sa 16. Apr 2011, 16:19

Genau diese Informationen habe ich auch.
Keines meiner Tattoos überliefert eine negative Botschaft oder Ähnliches.
Sie sind sogar allesamt mit einem Hemd absolut nicht sichtbar, jedoch hab ich ein sehr großes auf dem Rücken.
Desweiteren ist meine Hauptangst, dass der Polizei Arzt meinen nackten Oberkörper und sagt Leben Sie wohl, weil ich zwar unsichtbar aber trotzalledem zugehackt bin.

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon stinson85 » Sa 16. Apr 2011, 16:42

Als 7 Tattoos plus 2 große und ein großes Rückentattoo..

Ich kenne keinen Polizist, der so viele unde große Tattoos hat. Geh der Untersuchung trotzdem gelassen entgegen.





Tante Edit sagt, ich bin nicht für Entscheidungen zuständig.

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon spADer » Sa 16. Apr 2011, 17:14

Ich schon

Und nu?
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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon stinson85 » Sa 16. Apr 2011, 17:24

spADer hat geschrieben:Ich schon

Und nu?

Und nun kannste dich hoch erhobenen Hauptes darüber freuen!

Selbstverständlich habe ich nichts gegen tattowierte Menschen, auch nicht im Beruf des Polizisten, die Entscheidung obliegt mir nicht, darüber zu urteilen, ich stelle nur fest, dass ich keine tattowierte Menschen persönlich kenne. Vielleicht bin ich einfach zu unmodern.

BTW: Ein BPOL Anwärter oder ausgelernter ist wegen eines Tattoos entlassen worden, welches er sich nach dem EAV stechen ließ.

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon SpaxXx » So 17. Apr 2011, 07:17

Alec-D hat geschrieben: da sie bei einem langärmigen Hemd dh. dem Diensthemd nicht sichtbar wären.
D.A.Schreiber
geh ich recht in der annahme,dass eines deiner tattos sich auf den arm ausweitet ?
das könnte nämlich ein problem darstellen, da du zwar ein langärmliges hemd hast, aber es den fall geben kann, dass einheitlich kurz getragen werden muss und da wäre deines dann sichtbar.
Einem der wollte sich noch eines nur auf den oberarm tätoowieren lassen und dem wurde davon dringend abgeraten.

von der größe und masse würde ich mir weniger ein kopf machen ich hab schon einen gesehen die den kompletten rücken mit nem eisernem kreuz und die brust mit was anderem zugekleistert hatte.

aber wie gesagt das sind lediglich schätzungen, das letzte wort hat immer der arzt.

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon mistam » So 17. Apr 2011, 09:08

Die Formulierung auf der Website der Berliner Polizei ist doch recht klar:

In Sommerkleidung sichtbare Tattoos schließen eine Einstellung grundsätzlich aus ...

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon Alec-D » So 17. Apr 2011, 23:18

hab mir jetzt mal nen kurzärmliges hemd angezogen...das hemd würde in diesem zustand das tattoo abdecken, wenn ich jedoch den arm kreise oder hebe, lässt sich beim genaueren betrachten ein mü tattoo sehen dh nen cm ca.
bei nem langärmigen, welches bis zum bizeps aufgewickelt ist lässt sich nichts erkennen!

ich habe einfach nur angst, dass der arzt von vorne rein voreingenommen ist und sagt leben sie wohl...
ich habe auch schon überlegt, ob dieser cm, wenn es der fall sein sollte,da ne verhamdlungsbasis in sache abdeckschminke gibt!
bin durch das eine eigetragene kommentar wieder zuversichtlicher!
danksehr

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Re: Einstellungsvoraussetzungen ( Tattoos)

Beitragvon powle » So 17. Apr 2011, 23:23

kenn viele Polizisten mit sichtbaren tatowierungen. Hab sogar mal einen unter der Dusche in fast vollständigem Bodysuit gesehn. Allerdings sind diese Kollegen auch alle BaL. Wenns im stehen nicht aus dem Kurzhemd rausguckt sollte es doch kein problem sein. Hoffe ich für dich!


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