Platzverweis

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

BodenseeCop
Corporal
Corporal
Beiträge: 482
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:00

Re: Platzverweis

Beitragvon BodenseeCop » Sa 28. Mai 2011, 11:09

In Ba-Wü kann die Polizeibehörde, auf Antrag des PVD, einen für eine bestimmte Person auf einen bestimmten Ort (.z.B. Innenstadt) ein Aufenthaltsverbot aussprechen. Dies ist dann auf höchstens 3 Monate begrenzt.
§ 27a II PolG BW http://dejure.org/gesetze/PolG/27a.html
Damit haben wir im Sommer die Innenstadt von bekannten Rädelsführern der Jugendgruppen (bei denen in den Abendstunden) und Angehörigen der Trinkerszene (tagsüber) freigehalten.
Interessant hierzu ist der § 84a PolG BW http://dejure.org/gesetze/PolG/84a.htmlder ein Bußgeld bei der Nichtbeachtung des nach 27 II erlassenen Aufenthaltsverbots vorsieht. (da haben einige noch den Winter dran zu knabbern gehabt ;) )

MVA
Corporal
Corporal
Beiträge: 305
Registriert: Sa 24. Okt 2009, 13:23

Re: Platzverweis

Beitragvon MVA » Sa 28. Mai 2011, 11:18

1957 hat geschrieben:erfolgversprechend scheint mir hier das aufenthaltsverbot mit entsprechendem zwangsgeld.neben den owi-anzeigen.
Das Aufenthaltsverbot kommt bei der Lärm-OWi nicht in Betracht, dass hatten wir doch schon geklärt. Voraussetzung wären Straftaten, nicht OWis.

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Platzverweis

Beitragvon 1957 » Sa 28. Mai 2011, 11:28

@ bodensee cop: euer 27aII ist wortgleich mit dem unseren. bei schlichten owi ist er nicht anwendbar - es braucht straftaten. wurde bereits thematisiert.


@ mva:

bitte aufmerksamer lesen. zuständig ist die ordnungsbehörde. diese können nach den jeweils geltenden ordnungsbehördengesetzen ein aufenthaltsverbot bis zu 6 monaten aussprechen. die anregung dieses verbotes erfolgt in der vorlage der owi durch dien polizei.

BodenseeCop
Corporal
Corporal
Beiträge: 482
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:00

Re: Platzverweis

Beitragvon BodenseeCop » Sa 28. Mai 2011, 11:48

1957 hat geschrieben:@ bodensee cop: euer 27aII ist wortgleich mit dem unseren. bei schlichten owi ist er nicht anwendbar - es braucht straftaten. wurde bereits thematisiert.
Stimmt, die Trinkerszene fiel meist durch KV Delikte auf, die sie untereinander begingen, aber das langte um ein Aufenthaltsverbot zu erwirken, aber für ne Owi-Problematik leider begrenzt einsetzbar.

MVA
Corporal
Corporal
Beiträge: 305
Registriert: Sa 24. Okt 2009, 13:23

Re: Platzverweis

Beitragvon MVA » Sa 28. Mai 2011, 12:03

1957 hat geschrieben: @ mva:

bitte aufmerksamer lesen. zuständig ist die ordnungsbehörde. diese können nach den jeweils geltenden ordnungsbehördengesetzen ein aufenthaltsverbot bis zu 6 monaten aussprechen. die anregung dieses verbotes erfolgt in der vorlage der owi durch dien polizei.
Dann nenn mir bitte mal ein Beispiel, in welchem Bundesland dies im konkreten Einzelfall bei einer OWi möglich ist?
In NRW verweist das OBG auf die Anwendung des PolG, insbesondere sind Maßnahmen nach § 34 PolG (Platzverweis), mit Ausnahme des § 34 II PolG (Aufenthaltsverbot bei Straftaten) zulässig.
Eine weitergehende Regelung im OBG selbst zum Aufenthaltsverbot einer einzelnen Person habe ich bisher nicht gefunden- und wir sprechen hier nicht von Ordnungsbehördlichen Verordnungen!
Man lernt ja nie aus, also bitte ich um Konkretisierung deiner Auffassung.

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Platzverweis

Beitragvon 1957 » Sa 28. Mai 2011, 12:16

dein einwand hat mich nach jahrelanger abstinenz einen blick ins obg werfen lassen. scheint was dran zu sein. melde mich wieder.

Benutzeravatar
schutzmann_schneidig
Moderator
Moderator
Beiträge: 5682
Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
Wohnort: Niedersachsen

Re: Platzverweis

Beitragvon schutzmann_schneidig » Sa 28. Mai 2011, 12:25

1957 hat geschrieben:das , schneidiger schutzmann, geht in meinem bundesland nicht. da wären noch viele rechtliche und praktische fragen zu klären.
Das ist natürlich suboptimal. Wobei es auch hier recht selten gemacht wird und ich noch nicht einmal die Hand dafür ins Feuer legen würde, dass überhaupt jeder Kollege weiß, dass das möglich ist. Bei der Frage des TE ging es ja um BW. Wie es dort aussieht... :nixweiss:
derzeit werden in nrw 80,€ verwaltungsgebühren beim abschleppen von fahrzeugen fällig.andere einsatze der polizei sind ansonsten nicht kostenpflichtig.
Nicht mal bei Alarmauslösungen? :o
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Platzverweis

Beitragvon 1957 » Sa 28. Mai 2011, 12:37

doch, auch bei alarmauslösungen. habe ich vergessen.

@mva:

die novellierung des POLG ergaben mit Einführung des 34II POLG einige änderungen des OBG. das bis dahin für ordnungsbehörden mögliche Aufenthaltsverbot bis zu 6 monaten gibt es durch die formulierung im gesetz nicht mehr. 34II ist für die OB nicht anwendbar.
du hast also vollkommen recht:
längerfristige aufenthaltsverbote nur durch die polizei gem 34 II POLG

MVA
Corporal
Corporal
Beiträge: 305
Registriert: Sa 24. Okt 2009, 13:23

Re: Platzverweis

Beitragvon MVA » Sa 28. Mai 2011, 13:03

... bei Straftatenverdacht.
Wäre das also auch geklärt.


Zurück zu „Polizeirecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende