Polizist soll 6300€ Geldstrafe zahlen
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Das Urteil wird doch eh in der nächsten Instanz kassiert, so what
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Da wär ich mir nicht so sicher.
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Bei so manchen Amtsrichtern fällt einem eh nix mehr ein
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- Mainzelmann2001
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Vito hat geschrieben:Bei so manchen Amtsrichtern fällt einem eh nix mehr ein
Der 27-Jährige folgte den Anweisungen nicht, ließ sich auf sein Sofa fallen. „Der 43-jährige Kollege griff – nach Androhung – schließlich zum Pfefferspray“, berichtet der Gewerkschafter. Nur so sei der Mann „unter Mühen“ zu überwältigen gewesen. Rehr: „Für den Polizisten war das Pfefferspray das einzige Mittel, eine körperliche Auseinandersetzung zu verhindern.“
In der Reihenfolge.Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
Ich denke, der Amtsrichter hat sich schon ein paar Gedanken gemacht. Ich frage mich, ob der Bericht des Beamten bzw. dessen Aussage, ihn zu seiner Meinung gebracht hat.
Um einen Staatsanwalt oder Richter auf den gleichen Gedanken zu bringen welchen ich bei meinem Einschreiten habe, muss ich diese beiden durch meine Sachverhaltsschilderung dorthin bringen.
Vielleicht haperte es auch daran.
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Sicher nicht, denn:aceveda hat geschrieben:Das Urteil wird doch eh in der nächsten Instanz kassiert, so what
"Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen." (Bertolt Brecht)
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Wo steht das? Das wäre mir neu.In der Reihenfolge.
Ich setze da eher auf Verhältnismäßigkeit. Und da ist das vorübergehende Brennen der Augen ohne bleibende Schäden (x-fach getestet) sicher ein deutlich geringerer Grundrechtseingriff als das Zusammenschlagen eines extrem aggressiven Gegenübers durch PVB, ggf. einhergehend mit massiven Hämatomen, Knochenbrüchen oder dem Verlust einiger Zähne.
Meine 2 cents.
Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
in berlin ist einfache körperliche gewalt grundsätzlich ein milderes mittel als das rsg als hilfsmittel der körperlichen gewalt.. nur wenn zu erwarten ist, dass durch die einfache körperliche gewalt die folgen für den betroffenen schwerer wären als durch das rsg, kann das vorher benutzt werden. da wir nicht wissen, wie genau die Situation war, können wir das denke ich nicht beurteilen.
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Und wenn zu erwarten ist, dass dabei die Folgen für die PVB deutlich schwerer wären als bei der Verwendung des RSGpowle hat geschrieben:in berlin ist einfache körperliche gewalt grundsätzlich ein milderes mittel als das rsg als hilfsmittel der körperlichen gewalt.. nur wenn zu erwarten ist, dass durch die einfache körperliche gewalt die folgen für den betroffenen schwerer wären als durch das rsg, kann das vorher benutzt werden. da wir nicht wissen, wie genau die Situation war, können wir das denke ich nicht beurteilen.
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
dann würde es wohl schon ungeeignet sein nicht das rsg du benutzen.
ps: bei der prüfung des mildesten mittels geht es nicht darum das einfachste für den pvb zu finden.
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
powle hat geschrieben:dann würde es wohl schon ungeeignet sein nicht das rsg du benutzen.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Puh, das kann man ja kaum verstehenpowle hat geschrieben:dann würde es wohl schon ungeeignet sein nicht das rsg du benutzen.
Vom Einfachsten war auch ned die Rede.ps: bei der prüfung des mildesten mittels geht es nicht darum das einfachste für den pvb zu finden.
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
ich meine: wenn einfache körperliche gewalt nicht geeignet wäre die maßnahme durchzusetzen, dann wäre das rsg einsetzbar falls alle anderen vorraussetzungen vorliegen.very hat geschrieben:powle hat geschrieben:dann würde es wohl schon ungeeignet sein nicht das rsg du benutzen.
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
"Einfache körperlicher Gewalt" ungünstig getroffen kann schon mal eine gebrochene Nase bedeuten.Der Beamte hätte auf andere Art versuchen müssen, den Störer „in den Griff zu bekommen“
Wenn's sein muß, meinetwegen...
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Re: Polizis soll 6300€ Geldstrafe zahlen
Hmm, nach den bekannten Fakten schwer zu entscheiden... was mich stutzig macht ist, dass sich das Gegenüber auf das Sofa fallen lies... und dann???
Hat er getreten oder um sich geschlagen? Mir fehlen einfach wichtige Details und es artet so in Spekulatius aus.
Pfeffer ja, aber nur wenn ich mich durch einfache körperliche Gewalt einer erheblichen Eigengefährdung aussetzen würde. Über Geeignetheit und Verhältnismässigkeit brauchen wir uns, glaube ich, nicht unterhalten, sollte bekannt sein.
Warten wir die nächste Instanz und die Urteilsbegründung ab und spekulieren dann weiter.
Gruß
Hat er getreten oder um sich geschlagen? Mir fehlen einfach wichtige Details und es artet so in Spekulatius aus.
Pfeffer ja, aber nur wenn ich mich durch einfache körperliche Gewalt einer erheblichen Eigengefährdung aussetzen würde. Über Geeignetheit und Verhältnismässigkeit brauchen wir uns, glaube ich, nicht unterhalten, sollte bekannt sein.
Warten wir die nächste Instanz und die Urteilsbegründung ab und spekulieren dann weiter.
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