Hallo Leute,
soweit ich weiß, es ist Amtsanmassung, wenn ein Bürger sich als Polizist ausgibt. In Hessen heißen die Ordnungsbehörden je nach dem Kommunalpolizei,Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Es steht auch noch im §99 HSOG drin, dass die Mitarbeiter dieser Einheiten den Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst gleichgestellt sind. Ergo diese Leute dürfen sich ganz legal als Polizist ausgeben oder irre ich mich gerade?
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Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
opo hat geschrieben:Hallo Leute,
soweit ich weiß, es ist Amtsanmassung, wenn ein Bürger sich als Polizist ausgibt. In Hessen heißen die Ordnungsbehörden je nach dem Kommunalpolizei,Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Es steht auch noch im §99 HSOG drin, dass die Mitarbeiter dieser Einheiten den Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst gleichgestellt sind. Ergo diese Leute dürfen sich ganz legal als Polizist ausgeben oder irre ich mich gerade?
Im HSOG steht nur:
Das hat nix mit mittleren Dienst etc. zu tun.Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten.
Die Amtsanmaßung setzt aber die Ausübung eines öff. Amtes oder eine Handlung voraus. Wenn Hans Müller einfach sagt, dass er Polizist ist - dann ist das erstmal keine Amtsanmaßung.
In Betracht käme u.U. der 132a StGB, wenn sich gemand als Polizeikommissar etc. ausgibt, obwohl er es nicht ist.
Der Begriff "Polizei" kann durch die genannten Hilfspolizeibeamten in Hessen während der Dienstausübung problemlos verwendet werden - u.a. auch auf Warnwesten, Winkerkellen etc.
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Danke für deine ausführliche Antwort. Trotzdem bitte ich dich mal die Internetseite der Stadt Dietzenbach zu gutachten. Da steht nämmlich:
Nach den geänderten Bestimmungen des HSOG sind Ordnungspolizeibeamte den Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt und haben die gleichen Kompetenzen. Beispielhaft sind hier zu nennen:...........
und hier ist der Link:
http://dietzenbach.de/pres.phtml?call=d ... 799.4959.1&
Eure Meinungen zu diesem Thema würden mich sehr interessieren.
Nach den geänderten Bestimmungen des HSOG sind Ordnungspolizeibeamte den Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt und haben die gleichen Kompetenzen. Beispielhaft sind hier zu nennen:...........
und hier ist der Link:
http://dietzenbach.de/pres.phtml?call=d ... 799.4959.1&
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Habe die Seite durchgelesen. Wo ist jetzt das Problem
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Wie wäre es eigentlich im Sinne dieses § zu beurteilen, wenn sich ein PHK als POK ausgibt?Vito hat geschrieben:In Betracht käme u.U. der 132a StGB, wenn sich gemand als Polizeikommissar etc. ausgibt, obwohl er es nicht ist.
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Ach Vito du hattest doch eben geschrieben dass es nirgendwo im HSOG drinne steht, dass die Ordnungspolizisten den Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt sind. Ich hatte auch mal den selben Text im HSOG oder in einem anderem Gesetz mal gelesen. Also die dürfen sich als Polizisten ausgeben??
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
oder als Polizeipräsident Leider heisse ich nicht Munch
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Vielleicht interpretierst Du da was falschopo hat geschrieben:Ach Vito du hattest doch eben geschrieben dass es nirgendwo im HSOG drinne steht, dass die Ordnungspolizisten den Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt sind. Ich hatte auch mal den selben Text im HSOG oder in einem anderem Gesetz mal gelesen. Also die dürfen sich als Polizisten ausgeben??
Wenn jetzt im Gesetz steht, dass man die Befugnisse von PVB hat - wo ist da denn jetzt der große Unterschied, wenn man schreibt:
Nach den geänderten Bestimmungen des HSOG sind Ordnungspolizeibeamte den Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt und haben die gleichen Kompetenzen
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Wenn man es genau nimmt - darf er ned. Er hat halt dieses Amt ned inne. Auch wenn er es mal inne hatteschutzmann_schneidig hat geschrieben: Wie wäre es eigentlich im Sinne dieses § zu beurteilen, wenn sich ein PHK als POK ausgibt?
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Ok es kann sein. Aber was ist nu? sind die gleichgestellt oder nicht manooo??
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
also rein rechtlich gesehen dürfen die nicht aber in der Praxis kann es ausweichen und das ohne Folgen. Ok jetzt weiß ich es Thank you..Vito hat geschrieben:Wenn man es genau nimmt - darf er ned. Er hat halt dieses Amt ned inne. Auch wenn er es mal inne hatteschutzmann_schneidig hat geschrieben: Wie wäre es eigentlich im Sinne dieses § zu beurteilen, wenn sich ein PHK als POK ausgibt?
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Kommt drauf an was was Du nun unter gleichgestellt alles subsumierstopo hat geschrieben:Ok es kann sein. Aber was ist nu? sind die gleichgestellt oder nicht manooo??
Die haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von PVB. Ob man das GLEICHGESTELLT oder sonstwas nennt ist iegntlich völlig schnuppe.
Ich verstehe irgendwie Dein Problem ned ganz. Durch die gleichen Befugnisse werden denen natürlich nicht irgendwelche Ämter verliehen oder sonstwas. Das Ganze bezieht sich ausschließlich auf die Befugnisse.
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Häh ?opo hat geschrieben:Vito hat geschrieben:
also rein rechtlich gesehen dürfen die nicht aber in der Praxis kann es ausweichen und das ohne Folgen. Ok jetzt weiß ich es Thank you..
Das war ein Beispiel von Ämtern im Polizeivollzugsdienst. Hat ja hiermit eigentlich nix zu tun.
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Vito ich weiß dass es nicht das selbe Amt ist. Die dürfen auch nicht das hessische Wappen tragen obwohl einige Kommunen das immer noch tun aber gut. Die Ordnungsbehörden bekommen die Befugnisse der Polizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dabei dürfen die sich aber auch Polizei nennen, weil sie in diesem Moment genau wie die Polizei agieren. Habe ich es jetzt verstanden?
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Re: Hilfspolizei/Stadtpolizei
Gut, dass ist wieder eine andere Baustelle. Ich weiß dass es deswegen Streitigkeiten gab. Jedoch kann uns das egal sein. Das Innenministerium weiß über diesen Umstand. Wenn das für das IM ok ist - was solls uns jucken. Wenn es denen ned passen würde - dann könnten sie das als oberste Aufsichtbehörde sofort unterbinden. Das Thema kam eigentlich erst auf, weil es ja auch Ordnungsbehördenbezirke gibt.opo hat geschrieben:Vito ich weiß dass es nicht das selbe Amt ist. Die dürfen auch nicht das hessische Wappen tragen obwohl einige Kommunen das immer noch tun aber gut.
Auf den Fahrzeugen oder den Uniformen wird grundsätzlich unterschieden - da wird der Begriff Ordnungspolizei, Stadtpolizei oder sonstwas verwendet. Ansonsten kann auch der Begriff Polizei alleine verwendet werden, weil das dann polizeiliche Maßnahmen sind. Die StVO, die StPO oder sonstwas - da gibt es bei diesen Maßnahmen ja nur den Begriff POLIZEI.Die Ordnungsbehörden bekommen die Befugnisse der Polizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dabei dürfen die sich aber auch Polizei nennen, weil sie in diesem Moment genau wie die Polizei agieren. Habe ich es jetzt verstanden?
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