Augenärztliches Gutachten

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Augenärztliches Gutachten

Beitragvon Strichel » Mo 20. Jun 2011, 15:30

Moinsen!

Ich wollte mal wissen, wie aktuell das augenärztliche Gutachten sein soll, das der Bewerbung beigefügt werden muss. Ich habe 2009 das letzte mal ein Gutachten erstellen lassen.

Es geht nur darum, dass ich entweder ein neues Gutachten für 50€ erstellen oder das alte Gutachten ausdrucken und unterschreiben lassen könnte (deutlich kostengünstigere Variante...)




Grüße

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon AbAeterno » Mo 20. Jun 2011, 15:43

Mal abgesehen davon, dass in den Bewerbungsunterlagen von "unseren augenärztlichen Befund", also dem der Polizei, die Rede ist, kann Dir dazu sicherlich nur die Einstellungsstelle eine qualifizierte und vor allem verbindliche Antwort geben.

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon Strichel » Mo 20. Jun 2011, 15:48

inhalt der bewerbungsunterlagen ist ein blatt mit der überschrift "augenärztlicher befundbericht -nur für brillenträger [...]-".

das ist an dieser stelle gemeint. :)

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon AbAeterno » Mo 20. Jun 2011, 15:50

Ruf einfach mal bei der Einstellungsstelle an, die beißen nicht.

Geh mal davon aus, dass die formaler Weise IHREN Vordruck (den du auch gerade beschrieben hast) haben wollen.

Gast

Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon Gast » Di 21. Jun 2011, 07:20

Einfach anrufen! Ich z.B. habe eine beglaubigte "fremde" Unbedenklichkeitsbescheinigung von meinem Arzt für den Sporttest eingereicht und er wurde akzeptiert. Vielleicht wird das ja ähnlich mit dem Augenärtzlichen Attest gehandhabt.

Viel Glück


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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon Strichel » Di 28. Jun 2011, 18:16

habe das gutachten jetzt neu erstellen lassen, das wirft allerdings direkt die nächste frage auf. im vergleich zu 2009 (50/50) habe ich eben beim sehtest nur 40% rechts und 30% links erreicht ...habe aber nicht das gefühl, dass sich meine sehkraft über die 2 jahre so rapide verschlechtert hat. der sehtest selbst war ein anderer und bei einem anderen arzt...

jetzt würde ich gerne wissen, wie es in hamburg mit den mindestanforderungen an die augen aussieht. in den meisten bundesländern werden mindestens 30% gefordert, in hamburg geht so ein wert nicht aus den unterlagen hervor.

meine befürchtung ist jetzt, dass ich durch das nur knappe überschreiten der mindestvoraussetzungen schon im vorwege aussortiert werden könnte. sollte ich da lieber noch mal zu meinem alten augenarzt gehen und den test dort wiederholen?

oder reichen die mindestvoraussetzungen in jedem fall, um zum einstellungstest eingeladen zu werden?

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon RuhrpottForever » Di 28. Jun 2011, 19:10

Du hast also nur eine Sehkraft von 40% auf dem rechten Auge und auf dem 30% auf dem linken??? Da stellen sich im Detail weitere Fragen. Zum Beispiel: Mit oder ohne Brille? Kurzsichtig oder weitsichtig?
Auszug aus einem medizinischen Forum: "Ein junger Weitsichtiger kann bis zu einem gewissen Grad, die Fehlsichtigkeit ausgleichen. Ein unterkorrigierter Kurzsichtiger hat immer eine Visusminderung, nach Schätztabelle machen -0,5dpt ca. einen Visusverlust von 0,5. Und letztlich muss man wissen, wie der Visus mit Vollkorrektur ist, um Rückschlüsse zu ziehen. Es gibt Menschen, die haben mit Vollkorrektion einen Visus von z.B. 1,6, andere nur 0,8."

Ein Auszug von einer Internetseite der Polizei: "Eine abschließende ärztliche Begutachtung durch den Polizeiarzt erfolgt erst aufgrund der einzureichenden Augenarztbescheinigung und des im Auswahlverfahren durchgeführten Sehtestes."

Deine Frage lässt sich also hier nicht abschliessend klären.

Daher würde ich dir das gleiche raten was die anderen schon getan haben. Kontaktiere den Einstellungsberater. Der kann dich da sachkundig beraten und dir vielleicht "unnötige" Investitionskosten in Sachen "Augenarztbescheinigung" sparen...
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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon AbAeterno » Di 28. Jun 2011, 19:28

jetzt würde ich gerne wissen, wie es in hamburg mit den mindestanforderungen an die augen aussieht. in den meisten bundesländern werden mindestens 30% gefordert, in hamburg geht so ein wert nicht aus den unterlagen hervor.
"Sehleistung beträgt ohne Sehhilfe mindestens 30% (bei unter 20-Jährigen mindestens 50%)"

Quelle: http://www.hamburg.de/navigation-schutzpolizei/#anker_1
(unter dem Punkte "Weitere Anforderungen")

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon VeSta » Di 28. Jun 2011, 20:22

RuhrpottForever hat geschrieben:Du hast also nur eine Sehkraft von 40% auf dem rechten Auge und auf dem 30% auf dem linken??? Da stellen sich im Detail weitere Fragen. Zum Beispiel: Mit oder ohne Brille? Kurzsichtig oder weitsichtig?
Auszug aus einem medizinischen Forum: "Ein junger Weitsichtiger kann bis zu einem gewissen Grad, die Fehlsichtigkeit ausgleichen. Ein unterkorrigierter Kurzsichtiger hat immer eine Visusminderung, nach Schätztabelle machen -0,5dpt ca. einen Visusverlust von 0,5. Und letztlich muss man wissen, wie der Visus mit Vollkorrektur ist, um Rückschlüsse zu ziehen. Es gibt Menschen, die haben mit Vollkorrektion einen Visus von z.B. 1,6, andere nur 0,8."

Ein Auszug von einer Internetseite der Polizei: "Eine abschließende ärztliche Begutachtung durch den Polizeiarzt erfolgt erst aufgrund der einzureichenden Augenarztbescheinigung und des im Auswahlverfahren durchgeführten Sehtestes."

Deine Frage lässt sich also hier nicht abschliessend klären.

Daher würde ich dir das gleiche raten was die anderen schon getan haben. Kontaktiere den Einstellungsberater. Der kann dich da sachkundig beraten und dir vielleicht "unnötige" Investitionskosten in Sachen "Augenarztbescheinigung" sparen...
Ein absolut unsinniger Beitrag, wenn ich das mal so beurteilen darf.

Da er bei einem Augenarzt war, spielen immer die Werte OHNE Sehhilfe eine Rolle! Mal ganz davon abgesehen, dass er wohl andere Probleme als die Einstellung hätte, wenn er 30% Sehleistung mit Sehhilfe hat... Daher stellt sich die Frage nicht wirklich, wenn man ein wenig Ahnung von "Augenwerten" hat.

"Ein unterkorrigierter Kurzsichtiger hat immer eine Visusminderung, nach Schätztabelle machen -0,5dpt ca. einen Visusverlust von 0,5."

Was du speziell damit sagen willst, ist mir ein Rätsel. Vielleicht kannst du es mal näher erläutern? :gruebel:

Meines Wissens braucht man nichtmal eine korrigierte Sehkraft von 100%, sondern es genügt auch weniger. Zumal man mit Sehhilfe i.d.R. sowieso über 100% liegt, wenn es sich um eine reine Fehlsichtigkeit handelt.

Die Kriterien bzgl der Sehleistung sind ja klar definiert, wüsste nicht, was man da noch an "Beratung" bräuchte, wenn man seine ganzen Werte weiß.

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon Strichel » Mi 29. Jun 2011, 11:53

letztlich erfülle ich mit meinen ü20 jahren ja die mindestanforderungen... aber wie gesagt, hatte das gefühl, dass ich mit dem sehtest von gestern schlechter klar kam, als bei dem vor 2 jahren, wo ich 50% sehkraft erreicht hab. (musste gestern 4 andere tests vorher machen, war schon spät nachmittags, usw...)

sehkraft mit brille ist kein problem, da hab ich 125%.


ich möchte nur wissen, ob man auch mit so einem knappen ergebnis von vornherein ausgeschlossen werden könnte, wenn es genügend bewerber gibt, die deutlich über den mindestanforderungen liegen.

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon RuhrpottForever » Mi 29. Jun 2011, 12:54

VeSta hat geschrieben:Ein absolut unsinniger Beitrag, wenn ich das mal so beurteilen darf.
:sleep:
VeSta hat geschrieben:Was du speziell damit sagen willst, ist mir ein Rätsel. Vielleicht kannst du es mal näher erläutern?
Wenn deine Augen in Ordnung sind, hast du bestimmt die "..." gesehen...
Ist also ein Auszug, der näher auf die Feinheiten von Kurz- bzw. Weitsichtigen eingeht. Die Fragestellung war ja, ob man mit dieser Sehkraft sofort aussortiert wird. Mit den vorhanden Angaben von Strichel kann man das aber so pauschal nicht sagen, daher muss das Ganze mit ein paar Details unterfüttert werden, damit er in der Lage ist jemand sachkundigem konkrete Fragen zu stellen, die die Erstellung eines Gutachtens evtl. erübrigen und ihm unnötige Kosten ersparen...
VeSta hat geschrieben:Die Kriterien bzgl. der Sehleistung sind ja klar definiert, wüsste nicht, was man da noch an "Beratung" bräuchte, wenn man seine ganzen Werte weiß.
Da du ja so schlau zu sein scheinst, hilf Strichel doch einfach mal anstatt hier andere als Blitzableiter für deinen Frust zu benutzen...
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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon VeSta » Mi 29. Jun 2011, 15:31

Er erfuellt die Kriterien, also gibt es js keinen grund ihn aufdessen auszuschließen.

Bzgl. Des zitates aus dem anderen forum: es macht so keinen sinn, deshalb hab ich ja nach einer erläuterung gefragt.

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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon RuhrpottForever » Mi 29. Jun 2011, 20:18

VeSta hat geschrieben:Er erfuellt die Kriterien, also gibt es js keinen grund ihn aufdessen auszuschließen.
Mag sein, dass er die "Mindestkriterien" für eine Bewerbung erfüllt. Der Polizeiarzt kontrolliert aber nicht nur ganz simpel die Sehschärfe. Da geht es wohl um ein paar Kriterien mehr, die erfüllt sein müssen, wie z.B. Tiefensehen oder Farbsehen...
Und darum ging es mir. Ich kenne ein paar Leute, die sich bei der Polizei beworben hatten, Geld in ein augenärztliches Gutachten investiert haben, dieses mit der Bewerbung dorthin geschickt haben und dann eine Absage bekamen. Ich wollte Strichel nur einen kleinen Tipp geben sich damit auseinanderzusetzen und beispielsweise den Augenarzt in die Pflicht zu nehmen schon mal grob auf ein Tauglichkeit für die Polizei zu schauen. So kann man sich wie bereits gesagt eine unnötige Investition sparen...
VeSta hat geschrieben:Bzgl. Des zitates aus dem anderen forum: es macht so keinen sinn, deshalb hab ich ja nach einer erläuterung gefragt.
Was macht denn daran keinen Sinn?
Ich habe hier einfach mal ein Beispiel aus einem medizinischen Forum genommen um aufzuzeigen, dass es um mehr geht als den Sachverhalt mal eben so ganz simpel auf zwei Zahlen zu reduzieren. Man kann aufgrund dessen jemandem leichtfertig raten einfach mal eine Bewerbung rauszuhauen und derjenige hat dann praktisch Geld verbrannt. Man kann aber auch ruhig mal einen Blick über den Tellerrand riskieren und einen Sachverhalt vorausschauend angehen. Und wenn es dann mit einer Einstellung bei der Polizei nicht klappt, ist das auch nicht so tragisch. Das Leben geht weiter...
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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon very » Mi 29. Jun 2011, 20:24

RuhrpottForever hat geschrieben: Man kann aufgrund dessen jemandem leichtfertig raten einfach mal eine Bewerbung rauszuhauen und derjenige hat dann praktisch Geld verbrannt.
Er hat das Gutachten doch eh schon erstellen lassen. KUnd ob der Rest der Bewerbung da den Bock jetzt noch so fett macht.....
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
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Re: Augenärztliches Gutachten

Beitragvon Strichel » Mi 29. Jun 2011, 20:52

ich erfülle alle anderen kriterien ...außer der sehschärfe gibt es sonst keine mängel.


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