CookieMonster hat geschrieben:Was ist Strafe, und was ist Sühne? Kann der Täter durch schuldangemessene Strafe seine Tat sühnen? Kann der Staat überhaupt die Sühne erzwingen? Oder entscheidet hier einzig und allein der Täter ob er tatsächlich für seinen Tat sühnt? Ist es nicht vielmehr der Gedanke nach Rache und nach Vergeltung? Kann das jemand beantworten?
Ich denke, dass eine Strafe "wehtun" muss, wenn sie fruchten soll. Ich spreche hier jedoch ausdrücklich nicht von Folter!!! Sühne kann man definitv nicht erzwingen. Was viele Straftäter im Vollzug an den Tag legen, ist kein geändertes Verhalten aus Einsicht, sondern vielmehr Zweckverhalten.
Vielleicht ist hier immer ein bisschen Rache und Vergeltung im Spiel, wenn der ein oder andere von Gerechtigkeitsempfinden spricht. Das halte ich auch grundsätzlich nicht für falsch. Das liegt in der Natur des Menschen. Ich glaube nämlich auch nicht, dass ein Menschenleben nach Verbüßen einer Freiheitsstrafe von beispielsweise 12 Jahren wegen Totschlags gesühnt ist.
CookieMonster hat geschrieben:Die in den drei Absätzen definierten Grundsätze definiert man nun wie folgt:
(1) Angleichungsgrundsatz
(2) Gegensteuerungsgrundsatz
(3) Integrationsgrundsatz
Wer Lust und ehrliches Interesse an diesem Thema hat, kann ja mal versuchen zu jedem dieser Grundsätze fünf Beispiele zu finden, um diesem vom Gesetzgeber geforderten Anspruch Rechnung zu tragen. Wenn man nun noch das Vollzugsziel nicht aus den Augen verliert, dürfte ja hier jeder volle Punktzahl erreichen... Ganz nebenbei dürfte man zu der Erkenntnis kommen, dass man vielleicht doch besser nicht von Luxus und Kuschelvollzug sprechen sollte, sondern das es vielmehr um die Verwirklichung eines gesetzlichen Auftrages geht!
Ich bringe mal zu jedem Punkt ein Beispiel. Wer erhöhen möchte, kann das gerne tun:
Zu 1) Fernsehen ja, aber eine Beschränkung beispielsweise wie bei Joe Arpaio auf Bildungsfernsehen o.ä. wäre nicht verkehrt.
Zu 2) Besuch mit den Angehörigen zur Erhaltung der Aussenkontakte
Zu 3) Behandlungsangebote wie z.B. professionell durchgeführtes Anti-Agressions-Training.
Trotzdem komme ich zu der Erkenntnis, dass wir in Teilen der geschlossenen Einrichtungen einen Kuschelvollzug haben, wo die Strafe "nicht weh genug tut", da die Anzahl der gewährten Freiheiten immer noch zu gross ist.
Impossibilium nulla est obligatio - Es besteht keine Verpflichtung Unmögliches zu leisten!!!