Sport während der Ausbildung (Bachelor)

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Polli
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Sport während der Ausbildung (Bachelor)

Beitragvon Polli » Fr 16. Jan 2009, 23:58

Nach wie vor aktuell - 19.07.2017


Hi Leute,

während der Ausbildung werdet ihr insgesamt einmal
die unten stehenden Sportleistungsnachweise :verweis: erbringen müssen. :o

Diese müssen spätestens mit Ende des zweiten
Studienjahres erbracht worden sein. :!:


Die Abnahmen erfolgen dann im Landesamt für Ausbildung und Fortbildung
und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP),
sprich "Polizeischule". :polizei1:

Die Disziplinen werden innerhalb der normalen Sportstunden im LAFP trainiert.
- Je nach Wetter und Zeit.
Dort kann man dann auch Wünsche äußern.
Am Ende jedes Moduls werden während der drei Prüfungstage alle unten
genannten Disziplinen angeboten, zu denen man sich selbst eintragen kann.

Hier die Bedingungen:


:arrow: Hindernisparcours:

Alter bis 29 Jahren:
Frauen 3:10,0 min
Männer 2:50,0 min

ab 30 Jahren:
Frauen 3:20,0 min
Männer 2,59,0 min

1. Überklettern
eines Stufenbarrens (erster Holm: 1,20 m hoch, zweiter Holm: 1,80 m hoch,
Landung auf einer Weichbodenmatte)
2. Grätsche
über einen 1,20m hohen Bock (quer) mit Sprungbrett
(Landung auf drei quer hintereinander ausgelegten Turnmatten)
3. Überwinden
eines 1,20 m hohen Pferdes (quer, Landung auf einer Weichbodenmatte)
Zur Station 4 muss das Mal auf der Grundlinie umlaufen werden.
4. Balancieren
über eine umgedrehte Langbank (Absprung nach vorne in eine Turnmatte)
5. Dreimaliges Durchkriechen
eines quer gestellten Kastenteils (fixiert durch eine Turnmatte) und Herumlaufen
um zwei kleine Turnkästen in 8er-Form (Kastenabstand: 4 m Innenmaß)
Zur Station 6 muss das Mal auf der Grundlinie umlaufen werden.
6. Übersprung
eines Zwischenraumes zweier Kästen
Kastenabstand: 1,50 m
Kastenhöhe: 1,10 m (5 Kastenteile)
(Aufsprung von vorne und Landung auf einer Weichbodenmatte)
7. Durchkriechen
eines 1 m breiten Tunnels, bestehend aus zwei kleinen Kästen und einer quer
darüber gelegten Turnmatte
8. Transport
von drei Medizinbällen (je 3 kg). Die Bälle werden einzeln von einem Kasten
zum anderen Kasten transportiert und dort abgelegt (Kastenabstand: 9 m
Innenmaß). Beim 1. Durchgang befinden sich die Medizinbälle in dem Kasten
an der Grundlinie.
9. Rückläufe
nach dem ersten Durchlauf zur Station 1 (Parcour muss zwei Mal überwindet werden)
und nach dem zweiten Durchlauf zum Ziel erfolgen außen herum.


Hier ein Video vom Parcours:

https://www.facebook.com/polizei.nrw.ka ... 301784341/




:arrow: Drei Kilometer Lauf

Es gelten die Bedingungen für das Sportabzeichen in silber.
https://cdn.dosb.de/user_upload/www.deu ... 4_2023.pdf


:arrow: Schwimm-Rettungsübungen

Übung 1:

Sprung vom Beckenrand - 15-m Streckentauchen - Weiterschwimmen
- Wende - 25-m Schwimmen - Anschlagen - Abtauchen kopfwärts und
Heraufholen eines Tauchringes/-steines – Befreiung aus einer Brustoder
Halsumklammerung von hinten.

Höchstzeit: 2:00 min

Beim Streckentauchen müssen alle Körperteile unterhalb der Wasseroberfläche
sein. Das Ende der Tauchstrecke ist auf dem Beckengrund
zu markieren.
Die Wassertiefe für das Abtauchen beträgt 3,5-m .
Der Tauchring/-stein muss die Wasseroberfläche durchbrechen, bevor
er wieder losgelassen werden darf.
Die Übung ist beendet, wenn der Prüfer, an dem die Befreiung aus
einer Umklammerung von hinten demonstriert wird, nach erfolgter
korrekter Befreiungstechnik ein Handzeichen gibt.

Übung 2:

Sprung vom 3-m-Brett - Weiterschwimmen (beliebiger Stil) - Wende -
25-m Kraulschwimmen – Anschlagen - 25-m Schleppen eines gleichschweren
Partners

Höchstzeit: 3:00 min

Bemerkungen: Beide Partner tragen Bekleidung.
Die Übung ist beendet, wenn der Prüfling am Beckenrand anschlägt.

Hier ein kurzer Film zum Thema Rettungsschwimmen:

viewtopic.php?f=25&t=84075
..........................................................................................................................




Achtung:
Hier die Neufassung des § 13 VAPPol II ab dem Einstellungsjahrgang 2012,
wo Absatz c speziell wegen der schlechten Erfahrungen bei einigen Studenten mit dem Sport eingefügt wurde.

§ 13 wird wie folgt neu gefasst:

"Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind zu entlassen, wenn ein wichtiger

Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die geistigen und körperlichen Anforderungen durch sie nicht erfüllt sind

oder

b) die Beendigung des Studiums innerhalb der Studienzeitbegrenzung gemäß

§ 11 für sie nicht mehr möglich ist oder

c) der Nachweis über die körperliche Leitungsfähigkeit gemäß

Studienordnung nicht nach Ende des zweiten

Studienjahres erbracht worden ist."





§ 4 Studienordnung
5) Werden die Leistungsnachweise „12-Minuten-Lauf“, „Hindernispar-cours“ und „Rettungsschwimmübungen
1 und 2 “(Leistungsschein Körperliche Leistungsfähigkeit Sport/Rettungsschwimmen) nicht bis zum Ende
des zweiten Studienjahres erbracht, scheidet eine weitere Nachholung oder Wiederholung aus.
Die Fortsetzung des Studiums ist ausgeschlossen.


- siehe § 4 Absatz 5 der Studienordnung: https://www.fhoev.nrw.de/dateien_studiu ... _06_05.pdf


Mein Appell an euch:

Laufen lernt man durch Laufen und Schwimmen lernt man durch Schwimmen.
Trainiert euch - auch während eurer Freizeit :!:

Es wäre doch schade, wenn ihr wegen der Nichterfüllung der Sportdisziplinen entlassen :steinigung: würdet. :cry:


Gruß :polizei2:



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