Infos zum Thema Einstellungszusage/Ergebnismitteilung....

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Polli
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Infos zum Thema Einstellungszusage/Ergebnismitteilung....

Beitragvon Polli » Mi 27. Mai 2009, 23:09

Aktualisiert am 30.10.2019


Hi Leute,

regelmäßig wird von den erfolgreichen Bewerbern im NRW-Forum gefragt,
wann denn mit der Zusendung eines Arbeitsvertrages zu rechnen ist.

NRW-BewerberInnen, die einen entsprechenden Rangordnungswert (ROW) erreichen, erhalten
direkt nach dem Testverfahren - einen


:arrow: Vorbehaltsmitteilung -> heißt jetzt Ergebnismitteilung


Jeder, der das Auswahlverfahren komplett durchlaufen und einen Rangordnungswert erzielt hat,
erhält schriftlich eine Ergebnismitteilung zu sich nach Hause geschickt.



Wenn ihr diese Ergebnismitteilung habt, müsst ihr dem Auswahldienst in Münster
in den folgenden Tagen oder Wochen - möglichst zügig - :runningdog: noch einiges an Papierkram :verweis: zusenden.

Grundsätzlich muss jeder, der die Prüfung erfolgreich absolviert hat folgende Unterlagen einreichen:


:arrow: Ein Führungszeugnis der Belegart 0 (null) - Für eine Einstellung bei Behörden.
Dieses muss beim örtlichen Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Dieser Antrag geht zum Bundeszentralregister.
Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt nach Münster geschickt :!:
Ihr bekommt es nicht zu euch nach Hause.


:arrow: einen Zahnarztbefund (dass das Gebiss saniert ist)

:arrow: den Führerschein Klasse B für Schaltgetriebe - muss bis spätestens zum 01.07. des Einstellungsjahres beim Auswahldienst sein.

:arrow: eventuell einen fachärztlichen Befund
– das wird euch aber gesagt und wer es nach reichen muss, der weiß das dann auch... :ja:

- und die Bewerberinnen :female: zusätzlich

:arrow: einen aktuellen Befund eines Gynäkologen


Erst wenn diese Unterlagen beim Auswahldienst eingetroffen sind,
bekommt ihr eine


:arrow: Einstellungszusage nach Hause geschickt.
:jump:

Diese Einstellungszusage wird auch schon (unter Vorbehalt :!:) erteilt, wenn man z. B. noch nicht
sein Abi-Zeugnis oder sein Arbeitgeberzeugnis oder sein Rettungsschwimmabzeichen einreichen konnte.
(Das Rettungsschwimmabzeichen, bzw. Schwimmabzeichen in Gold muss allerdings bis spätestens zum 1.7. des Einstellungsjahres beim Auswahldienst sein :!: )


Der bisher geforderte Tastschreibnachweis ist komplett weggefallen :!:

Diese Einstellungszusage ist vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag, den es in der Freien Wirtschaft gibt.

Erst wenn ihr diese Einstellungszusage in den Händen habt, ist es ratsam seinem bisherigen Arbeitgeber zu kündigen. :schreiben:

Diese Zusage ist eine Zusage :!:
Einschränkung:

- Straffällig, :evil:
oder wenn man polizeidienstuntauglich (PDU) wird, durch
- plötzliche chronische Krankheit, oder
- z. B. durch einen Verkehrsunfall mit entsprechenden gesundheitlichen Folgen.

Zum Thema Gesundheit möchte ich feststellen:
Das ganze Leben ist ein Risiko. :steinigung:
Macht euch bitte jetzt deshalb nicht verrückt. :irre:


Frühestens in der 1. Augustwoche bekommt ihr dann vom Auswahldienst den

:arrow: Dienstantrittsbescheid

Ihr erfahrt nun, um welche Uhrzeit und bei welcher Ausbildungsleitung ihr euch am
1. September melden dürft.

Ich wünsche euch einen guten Start. :runningdog:


.........................................................

Infos zum Thema:
Rangordnungswert (ROW) – bitte draufklicken :mrgreen:


Infos zum Thema:
Studienplatzvergabe – bitte draufklicken :mrgreen:


Infos zum Thema:

Führungszeugnis der Belegart 0 (Null)

bitte draufklicken :mrgreen:


Infos zum Thema:
Einstellungstag - was passiert dort beim Arzt – bitte draufklicken :mrgreen:



Gruß und einen guten Start ;)

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