Hallo schutzmann_schneidig,
Zumal "ES" ja nicht gleich "ES" ist, sondern "d" lediglich als eine Art Sammelbegriff für, folgt man der Argumentation der Geschlechtervielfalt, im Prinzip unzählige Varianten steht.
eben das ist aus meiner Sicht die Frage. Laut Gesetz gibt es derzeit nur einen Anlass für den Eintrag "d" als Personenstandsmerkmal: Die Geburt als biologisch zwiegeschlechtlicher Mensch. Das ist die einzige Variante. Denn der Argumentation, alle, auch die nicht biologischen Varianten der Intersexualität, würden unter "d" fallen, ist der Gesetzgeber ja eben NICHT gefolgt.
Und für den polizeilichen Alltag spielt das insofern eine Rolle, als dass man unter diesen Voraussetzungen aufgrund der großen Seltenheit dieses biologischen Phänomens so gut wie nie jemanden zum polizeilichen Gegenüber haben wird, der das Personenstandsmerkmal "d" in seinem Ausweis stehen hat. Wenn doch, klar, da greift die normative Kraft des Faktischen, das ist natürlich so und das stelle ich auch gar nicht infrage.
Viele Grüße
Kulinka