Seit dem 9. November 2020 erprobt die Bundespolizei für zunächst 1 Jahr sogenannte Distanzelektroimpulsgeräte, vom Typ Taser X2.
Die Bundespolizeiinspektionen Berlin-Ostbahnhof, Frankfurt am Main und Kaiserslautern wurden dafür mit entsprechenden Geräten ausgestattet.
Nach Abschluss der Anwendererprobung wird entschieden inwieweit die Taser in der Bundespolizei eingeführt werden.
Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat hierzu eine Verwaltungsvorschrift erlassen.
Hiernach wird der Taser als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang (UZwG) einstuft und die Rahmenbedingungen zum Einsatz des Taser festlegt.
Bundespolizei: Erprobung Distanzelektroimpulsgeräte (Taser)
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Bundespolizei: Erprobung Distanzelektroimpulsgeräte (Taser)
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