zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle

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martin1905
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zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle

Beitragvon martin1905 » Mo 18. Dez 2006, 14:18

hallo! ich habe im nachtdienst einen fall erlebt, welchen ich hier mal zur diskussion stellen möchte, da ich hinsichtlich der rechtlichen bewertung unsicher bin.
ich habe nachts einen mit zwei jugendlichen personen besetzten motorroller festgestellt, welchen ich einer verkehrskontrolle unterziehen wollte. wie es einmal so ist, hat der roller natürlich alle anhaltesignale ignoriert, und ist ständig mit 50km/h vor uns her gefahren. ich hab mich mehrmals quer gestellt mit dem pkw um ihm den weg abzuschneiden, aber der roller ist entweder einfach am auto vorbei gefahren, oder hat gebremst und ist in die entgegen gesetzte richtung weg. das ging so circa 10 min. irgendwann ist er, nachdem ich das auto quer gestellt hatte, nicht schnell genug in die gegenrichtung weggekommen, und mein kollege ist aus dem auto gesprungen, dem roller hinterher und konnte den soziusfahrer an der jacke greifen. naja, der rollerfahrer hat die kontrolle übers fahrzeug verloren, und der roller ist mitsamt seinen beiden fahrern auf die seite gefallen. verletzt ist keiner, aber der roller hat jetzt halt schrammen u. der spiegel ist beschädigt. wie sich rausgestellt hat, war der rollerfahrer alkoholbedingt fahruntüchtig u. hatte außerdem keinen führerschein. so weit so gut. meine frage ist nun, ist unser verhalten so ok gewesen, wie ich es geschildert habe. was ist mit den schäden am roller, hat sich diese der rollerfahrer selbst zu zu schreiben?! inwiefern ist es zulässig, eine verkehrskontrolle ich sag mal zwangsweise durchzusetzen?! ich mein, dass ich den roller nicht rammen darf und dann noch verletzungen der rollerfahrer in kauf nehme, ist mir klar. das ist es einfach nicht wert. aber auf der anderen seite kann es doch auch nicht sein, dass die einfach vor mir herfahren u. nicht anhalten, und ich darf od. kann absolut nichts machen?!

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Beitragvon Schugger-gelöscht » Mo 18. Dez 2006, 14:31

Bin ein bisschen irritiert :/

Solche Gedanken solltest Du Dir vor einer Aktion machen, nicht hinterher!

Für mich absolut unverantwortbar, wenn ein Polizist etwas tut und sich erst nachher über die gesetzlichen Grundlagen Gedanken macht :nein:

Was soll den der mitlesende Bürger über Dein Verhalten resp. über Deine Unkenntnis der Gesetze denken?!

Der Thread sollte gelöscht werden.
Zuletzt geändert von Schugger-gelöscht am Mo 18. Dez 2006, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon martin1905 » Mo 18. Dez 2006, 14:32

ICH bin ja der meinung, dass ich rechtmäßig gehandelt hab :ja:

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Re: zwangsweise durchsetzung einer verkehrskontrolle

Beitragvon Schugger-gelöscht » Mo 18. Dez 2006, 14:34

[quote=""martin1905""] meine frage ist nun, ist unser verhalten so ok gewesen, wie ich es geschildert habe. was ist mit den schäden am roller, hat sich diese der rollerfahrer selbst zu zu schreiben?! inwiefern ist es zulässig, eine verkehrskontrolle ich sag mal zwangsweise durchzusetzen?! [/quote]

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Beitragvon martin1905 » Mo 18. Dez 2006, 14:36

ich will hier jetzt nicht diskutieren, ob ich ahnung von polizeirecht hab oder net :evil:

es geht mir hier dadrum, ob das verhalten der polizei hier in ordnung war oder nicht, ich mein jeder kann man fehler machen :)

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Beitragvon shadje » Mo 18. Dez 2006, 14:39

Was hätte er denn machen sollen? Nach 10min die "Verfolgung" abbrechen und den Roller fahren lassen und somit eine mögliche Gefährdung des Strassenverkährs in Kauf nehmen?
Wenn dies so währe würde bald Niemand mehr anhalten.

In diesem Beruf kommt man oft in unklare Situationen, dies liegt jedoch vorallem an dem Paragraphenjungle.
Meiner Meinung nach, war es zumindest keine rechtswidrige Aktion.

LG
Zuletzt geändert von shadje am Mo 18. Dez 2006, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört hab, was ich sage?

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Beitragvon Schugger-gelöscht » Mo 18. Dez 2006, 14:40

[quote=""martin1905""]ich will hier jetzt nicht diskutieren, ob ich ahnung von polizeirecht hab oder net :evil:

es geht mir hier dadrum, ob das verhalten der polizei hier in ordnung war oder nicht, ich mein jeder kann man fehler machen :)[/quote]

Hallo!

Ihr holt im Dienst ne Person gewaltsam ab nem Roller, nehmt bewusst Verletzungen von Personen in Kauf, und Du fragst doch tatsächlich im Nachhinein, od Euer Verhalten in Ordnung war?

Sorry, Du bist nicht tragbar für die Polizei!

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Beitragvon martin1905 » Mo 18. Dez 2006, 14:41

bist du polizist?

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Beitragvon Schugger-gelöscht » Mo 18. Dez 2006, 14:41

[quote=""shadje""]Was hätte er denn machen sollen? Nach 10min die "Verfolgung" abbrechen und den Roller fahren lassen und somit eine mögliche Gefährdung des Strassenverkährs in Kauf nehmen?
Wenn dies so währe würde bald Niemand mehr anhalten.

In diesem Beruf kommt man oft in unklare Situationen, dies liegt jedoch vorallem an dem Paragraphenjungle.
Meiner Meinung nach, war es zumindest keine rechtswiedrige Aktion.

LG[/quote]

Es geht mir nicht darum, ob es rechtswidrig war oder nicht. Es geht mir darum, dass ein Polizist sich diese Frage vorher stellen muss und nicht erst nachher, nachdem ev. jemand verletzt ist!!! Es geht hier ja nicht um eine Busse wegen Falschparkens, welche man einfach zurücknehmen kann!

:nein:
Zuletzt geändert von Schugger-gelöscht am Mo 18. Dez 2006, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Schugger-gelöscht » Mo 18. Dez 2006, 14:42

[quote=""martin1905""]bist du polizist?[/quote]

Ja. Und ich weiss ganz genau, was ich darf und was nicht!

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Beitragvon martin1905 » Mo 18. Dez 2006, 14:42

dann kannst du mir ja auch genau sagen, ob es rechtmässig war od. net

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Beitragvon Schugger-gelöscht » Mo 18. Dez 2006, 14:44

[quote=""martin1905""]dann kannst du mir ja auch genau sagen, ob es rechtmässig war od. net[/quote]

Nein, kann ich nicht, da ich in der Schweiz arbeite.

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Beitragvon martin1905 » Mo 18. Dez 2006, 14:46

naja so unterschiedlich werden die rechtsnormen da nicht sein.

für mich ist tragende grundlage der 36 (5) der straßenverkehrsordnung. demnach darf ich fahrzeugführer auf ihre tauglichkeit prüfen, also anhalten u papiere einsehen.

der hat allerdings nicht angehalten. da ich eine verkehrskontrolle der gefahrenabwehr zuordne, und die verfügung "anhalten" wohl deutlich genug war, kann ich diese (nach voriger androhung) doch wohl mit einfacher körperlicher gewalt durchsetzen u ihn vom roller holen.

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Beitragvon cop_1984 » Mo 18. Dez 2006, 14:51

Man beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz! Hättet ihr den Betroffenen vom Moped runtergeholt und er wäre vollkommen nüchtern gewesen, dann hättet ihr ein Problem. Euer Glück ist, dass er unter Alkoholeinwirkung gefahren ist. So kannst du dich immer rausreden. Verletzungen des Fahrers/Sozius und Beschädigungen am Moped stehen nicht außer Verhältnis zu dem, was hätte passieren können, wenn ihr den nicht angehalten hättet. Er hätte möglicherweiße ein Unfall verursacht, im schlimmsten Falle mit Verletzten oder Toten.
Es hängt vieles davon ab, was du in deinem Sachstandsbericht niederschreibst. Habt ihr ein Verdacht auf 316 StGB gehabt oder nicht?
Meiner Meinung nach habt ihr vollkommen richtig gehandelt. Und ihr habt durch eure Tat verhindert, dass Schlimmeres geschieht!
Wenn der Verkehrspolizist die Arme gespreizt hat, will er damit verkünden, daß er gerade keinen fahren läßt.

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Beitragvon Krueml » Mo 18. Dez 2006, 14:51

[quote=""Schugger""]Sorry, Du bist nicht tragbar für die Polizei![/quote]

:dumm:

@martin1905

Hi, als interessant wäre ja zu wissen in welchem Bundesland das war ? In RLP wäre diese Handlung meiner Meinung nach, nach geltendem Polizeirecht rechtens. Wenn sich jemand einer polizeilichen Weisung widersetzt, dann kann diese auch mittels Zwang (hier Festhalten der beiden VT) durchgesetzt werden. Wenn der dann, auch auf Grund seiner Alkoholisierung stürzt, Pech für ihn.
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;-D mess with the best an die like the rest :flamingdev:

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