Länge einer Sitzbank bei Mofa
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Ich habe mal wieder ein Problem und finde ums verrecken keine Lösung.
Ich denke, wir alle sind uns einig, dass ein Mofa "einsitzig" sein muss!? Nun meine Frage:
Wo ist definiert, wie lang eine Sitzbank maximal sein darf, damit sie das Kriterium Einsitzigkeit erfüllt?
Hab wirklich schon alles durchstöbert und selbst mein MAV weiß keine Antwort!
Ich denke, wir alle sind uns einig, dass ein Mofa "einsitzig" sein muss!? Nun meine Frage:
Wo ist definiert, wie lang eine Sitzbank maximal sein darf, damit sie das Kriterium Einsitzigkeit erfüllt?
Hab wirklich schon alles durchstöbert und selbst mein MAV weiß keine Antwort!
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Jesus-geloescht
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Länge einer Sitzbank bei Mofa
Berichtigt mich, wenn ich falsch liege....aber meiner Ansicht nach beschränkt sich die "Einsitzigkeit" lediglich auf die Betriebserlaubnis. Ansonsten sollte das Fahrzeug eigentlich baugleich mit der Moped-Ausführung sein. Sprich optisch kann man beide Fahrzeugtypen nicht voneinander unterscheiden.
MfG
Jesus
MfG
Jesus
Auf eigenen Wunsch am 15.02.2009 gelöscht.
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Ich habs auch so in der Fahrschule gelernt. Wenn man ein gedrosseltes Moped hat, ist das gar kein Problem. Aber: Man muss hinten auf der Sitzbank so eine kleine Tasche, oder etwas ähnliches befestigen, damit sich dort niemand hinsetzen kann.
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Länge einer Sitzbank bei Mofa
Die maximale Sitzbanklänge beträgt maximal 45cm.
Ist sie länger, muss eine Tasche mit Hardplastikinnenring verbaut sein (und diese vor allem in die Papiere eingetragen sein).
Ist sie nicht verbaut liegt das Führen eines KKL mit Zweipersonenbetrieb vor, somit ein Fahren ohne. Bei uns wöchentlich geschrieben, und wöchentlich durch AG bestätigt.
Ist sie länger, muss eine Tasche mit Hardplastikinnenring verbaut sein (und diese vor allem in die Papiere eingetragen sein).
Ist sie nicht verbaut liegt das Führen eines KKL mit Zweipersonenbetrieb vor, somit ein Fahren ohne. Bei uns wöchentlich geschrieben, und wöchentlich durch AG bestätigt.
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anschu
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Länge einer Sitzbank bei Mofa
Stimmt ne Tasche muss drauf sein.
Aber wo die Länge, es dürfen max 45 cm sein, explizit drin steht, find ich auch nicht mehr.
Aber ehrlich gesagt ist mir sone Anzeige zu blöd. Insbesondere wenn der Ofen die 25km/h einhält

Aber wo die Länge, es dürfen max 45 cm sein, explizit drin steht, find ich auch nicht mehr.
Aber ehrlich gesagt ist mir sone Anzeige zu blöd. Insbesondere wenn der Ofen die 25km/h einhält
Zuletzt geändert von anschu am Sa 26. Jan 2008, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
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anschu
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huups, da war spADer aber deutlich schneller...aber auch ohne Quelle...
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Hallo ihr bin keiner von euch sondern ein mofa Fahrer :-)
das mit der sitzbank versteh ich nicht so ganz
habe eine mit coc papieren wo drin steht einsitzig ist aber länger als 45cm steht aber nichts von mofa tasche drin. Der händler sagte mir bei coc papieren reicht es wenn in den papieren drin steht einsitzig, kann mich jemand mal aufklären habe nämlich keine lust deshalb ärger zu bekommen.
Würd mir dann so en tasche draufmachen aber steht ja nix von in den papieren.
das mit der sitzbank versteh ich nicht so ganz
habe eine mit coc papieren wo drin steht einsitzig ist aber länger als 45cm steht aber nichts von mofa tasche drin. Der händler sagte mir bei coc papieren reicht es wenn in den papieren drin steht einsitzig, kann mich jemand mal aufklären habe nämlich keine lust deshalb ärger zu bekommen.
Würd mir dann so en tasche draufmachen aber steht ja nix von in den papieren.
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hmm. wird teilweise auch bei uns gemacht. Auch wenn es durch das AG bestätigt, finde ich es etwas an den Haaren herbeigezogen, wenn der Roller/das Mofa ansonsten den Vorschriften entspricht.Ist sie nicht verbaut liegt das Führen eines KKL mit Zweipersonenbetrieb vor, somit ein Fahren ohne. Bei uns wöchentlich geschrieben, und wöchentlich durch AG bestätigt.
Gruß
Striker!!
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Weiss den keiner hier, wie das nun mit den coc Papieren ausschaut.
In den Papieren steht sitzplätze: 1
Ist aber eine lange sitzbank??? Steht auch nix von ner Tasche dabei?
In den Papieren steht sitzplätze: 1
Ist aber eine lange sitzbank??? Steht auch nix von ner Tasche dabei?
- spADer
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Wird schon passen 
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Offensichtlich kennt hier keiner die Fundstelle.
Hab mich deshalb erkundigt beim TÜV. War eine 1,5 stündige Sitzung. Die waren sehr nett und konnten mir auch helfen!
Man muss also unterscheiden, ob man eine deutsche Betriebserlaubnis oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegen hat:
Bei einer deutschen BE eines Mofas ist die Einsitzigkeit genau definiert. Mindestens 300mm und maximal 450mm. Fundstelle: 5. Ergänzung zu §35a StVZO im Kirschbaum-Kommentar.
Wenn der Sitz länger ist, muss eine Tasche mit Hartplastikinnenkern angebracht sein, was auch in der BE und Punkt 33 vermerkt ist.
Bei einer EG-Übereinstimmungsbescheiniung ist es leider nicht so. Dort können wir nichts machen, da das EU-Recht das deutsche Recht überstimmt. Ist in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung "1 Sitz" eingetragen, ist die Länge nicht mehr entscheidend. Auch wenn der Sitz 4 Meter lang ist, bleibt es nach EU-Recht 1 Sitz.
Trotzdem danke für eure Mühen!
Gruß
Hab mich deshalb erkundigt beim TÜV. War eine 1,5 stündige Sitzung. Die waren sehr nett und konnten mir auch helfen!
Man muss also unterscheiden, ob man eine deutsche Betriebserlaubnis oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegen hat:
Bei einer deutschen BE eines Mofas ist die Einsitzigkeit genau definiert. Mindestens 300mm und maximal 450mm. Fundstelle: 5. Ergänzung zu §35a StVZO im Kirschbaum-Kommentar.
Wenn der Sitz länger ist, muss eine Tasche mit Hartplastikinnenkern angebracht sein, was auch in der BE und Punkt 33 vermerkt ist.
Bei einer EG-Übereinstimmungsbescheiniung ist es leider nicht so. Dort können wir nichts machen, da das EU-Recht das deutsche Recht überstimmt. Ist in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung "1 Sitz" eingetragen, ist die Länge nicht mehr entscheidend. Auch wenn der Sitz 4 Meter lang ist, bleibt es nach EU-Recht 1 Sitz.
Trotzdem danke für eure Mühen!
Gruß
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anschu
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Länge einer Sitzbank bei Mofa
[quote=""PsychoCop""].... Auch wenn der Sitz 4 Meter lang ist, bleibt es nach EU-Recht 1 Sitz.
...
Gruß[/quote]
Ottos sieben Zwerge: Ein Sitz ist nicht genug....
...
Gruß[/quote]
Ottos sieben Zwerge: Ein Sitz ist nicht genug....
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sub7en
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Länge einer Sitzbank bei Mofa
Zunächst mal ist eigentlich fast jedem bekannt, dass bei einer nachträglichen Drosselung auch die sogenannte Sitzbankverkürzung in die BE eingetragen wird und somit auch Pflicht ist.
Sollte dies nicht der Fall sein; Ergebnis Fahren ohne .
Zum anderen habe ich mit Sta, TÜV ect. gesprochen. Bezüglich importierter Roller, welche schon vom Werk aus als 25er jedoch mit langer Sitzbank ausgeliefert werden.
In der BE steht zwar ein Sitzplatz, jedoch sind faktisch zwei vorhanden.
Nun berufen sich die Importeure auf die homogenisierung oder so ähnlich bzw. EU-Recht bricht nationales Recht. Das standartisierte Schreiben, dass ich schon zahlreich bekam ist jedoch so keinen Pfifferling wert, da es sich nicht auf eine EG-Richtlinie ect. beruft.
Problem an der Sache ist kein Importeur konnte mir bis jetzt sagen wann die EU-Richtlinie in nationales Recht umgewandelt wurde bzw. in welcher EG-Richtlinie das so steht. Ich konnte iach noch keine finden.
Es gibt hierzu keine Hausnummer bzw. keine Gesetzesgrundlage.
Weder STA, noch TÜV konnten mir diese Aussage mit der Importeure bestätigen.
Laut Definition ist ein Mofa eine einspuriges, 1-Sitziges KFZ mit einer bbh von höchstens 25 km/h.
Da die Rechtssprechung aber bei einer Länge von mehr als 45 cm von einer Zweisitzigkeit ausgeht handelt es sich nach meiner Ansicht auch nicht mehr um ein Mofa, somit ist das Gefährt führerscheinpflichtig.
Somit auch hier Fahren ohne. Dies wurde mir auch so in einigen Strafverfahren bestätigt, da Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Wenn jeder Händler, Importeur ect. sagt es sei so in Ordnung, dann muss es doch die Antwort auch schwarz auf weiß geben.
Vielleicht hat einer hier eine fundierte Antwort darauf. Lerne immer gerne etwas dazu.
Sollte dies nicht der Fall sein; Ergebnis Fahren ohne .
Zum anderen habe ich mit Sta, TÜV ect. gesprochen. Bezüglich importierter Roller, welche schon vom Werk aus als 25er jedoch mit langer Sitzbank ausgeliefert werden.
In der BE steht zwar ein Sitzplatz, jedoch sind faktisch zwei vorhanden.
Nun berufen sich die Importeure auf die homogenisierung oder so ähnlich bzw. EU-Recht bricht nationales Recht. Das standartisierte Schreiben, dass ich schon zahlreich bekam ist jedoch so keinen Pfifferling wert, da es sich nicht auf eine EG-Richtlinie ect. beruft.
Problem an der Sache ist kein Importeur konnte mir bis jetzt sagen wann die EU-Richtlinie in nationales Recht umgewandelt wurde bzw. in welcher EG-Richtlinie das so steht. Ich konnte iach noch keine finden.
Es gibt hierzu keine Hausnummer bzw. keine Gesetzesgrundlage.
Weder STA, noch TÜV konnten mir diese Aussage mit der Importeure bestätigen.
Laut Definition ist ein Mofa eine einspuriges, 1-Sitziges KFZ mit einer bbh von höchstens 25 km/h.
Da die Rechtssprechung aber bei einer Länge von mehr als 45 cm von einer Zweisitzigkeit ausgeht handelt es sich nach meiner Ansicht auch nicht mehr um ein Mofa, somit ist das Gefährt führerscheinpflichtig.
Somit auch hier Fahren ohne. Dies wurde mir auch so in einigen Strafverfahren bestätigt, da Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Wenn jeder Händler, Importeur ect. sagt es sei so in Ordnung, dann muss es doch die Antwort auch schwarz auf weiß geben.
Vielleicht hat einer hier eine fundierte Antwort darauf. Lerne immer gerne etwas dazu.
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Motoerguzzi
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- Registriert: Sa 2. Jul 2005, 00:00
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Länge einer Sitzbank bei Mofa
afaik gibt es keine eg- bzw. ece-regelung zu kraftradsitzbänken. lediglich für die haltemöglichkeit eines beifahrers auf einem kraftrad gibt es eine eg-rili.
ergo: was als kraftrad eine eg-typgenehmigung hat, hat auch eine zulässige sitzbank. ob für eine oder zwei personen steht in der übereinstimmungserklärung.
da die eg-typgenehmigung der nationalen be gleichgestellt ist, gibts da beim mofa mit langer sitzbank aber einsitziger beschreibung auch nichts zu bemängeln.
wird ein kkr zum mofa umgerüstet, kommt nationales recht ins spiel und in den tg wird deshalb die tasche auf der sitzbank gefordert.
kommt ein mofa über nationale be in den verkehr gilt nationales recht und somit sitzbanklänge max. 450 mm.
paradox, aber sonst wär es ja auch zu einfach
ergo: was als kraftrad eine eg-typgenehmigung hat, hat auch eine zulässige sitzbank. ob für eine oder zwei personen steht in der übereinstimmungserklärung.
da die eg-typgenehmigung der nationalen be gleichgestellt ist, gibts da beim mofa mit langer sitzbank aber einsitziger beschreibung auch nichts zu bemängeln.
wird ein kkr zum mofa umgerüstet, kommt nationales recht ins spiel und in den tg wird deshalb die tasche auf der sitzbank gefordert.
kommt ein mofa über nationale be in den verkehr gilt nationales recht und somit sitzbanklänge max. 450 mm.
paradox, aber sonst wär es ja auch zu einfach
Länge einer Sitzbank bei Mofa
Das ist zu 100% das gleiche Problem wie mit der hinteren Radabdeckung am Motorrad.
Gruß,
Markus
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Markus
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