Beitragvon MaikB » Di 9. Dez 2025, 18:17
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, und zwar weiß ich nicht genau ob ich eine Zugangsprüfung für die HSPV machen muss.
Kurz zu mir: Ich habe kein Abitur, sondern nach der Realschule eine Ausbildung zum Mechatroniker gemacht, und habe dieses Jahr mein drittes Berufsjahr, weswegen ich mich bei der Polizei beworben habe.
Nach dem abschicken aller Unterlagen wurde mir relativ zeitnah eine Email geschickt, wo mir die Thematik der Zugangsprüfung der HSPV geschildert wurde, was ich schon merkwürdig fand, da ich davon ausgegangen bin dass ich als Fachtreu laut § 3 BBHZVO gelte.
Da das Auswahlverfahren aber ganz normal startete, und ich mittlerweile den PC Test und das AC erfolgreich abgeschlossen habe, habe ich diese Email vom Anfang nicht weiter beachtet.
Nun habe ich wieder eine Mail erhalten, welche ich kurz zitieren möchte:
„ Demnach findet der §3 BBHZVO nur für die Bewerbenden Anwendung, die eine der folgenden Ausbildungen erfolgreich absolviert haben und eine danach erfolgte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachweisen können:
-Ausbildung (mittlerer Dienst) bei der Polizei eines anderen Bundeslandes bzw. der Bundespolizei,
-Ausbildung (mittlerer Dienst) beim Zoll,
-Ausbildung (mittlerer Dienst) im Verwaltungsdienst,
-Ausbildung zu einer juristischen Fachkraft oder dergleichen,
-Ausbildung zu einer Sicherheitsfachkraft oder dergleichen
-Ausbildung zu einer Verwaltungsfachkraft im öffentlichen Dienst
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen haben wir festgestellt, dass Sie keine der o.g. Ausbildungen absolviert haben, wodurch keine Zugangsberechtigung gem. §3 BBHZVO vorliegt (…)“
Ich weiß im Moment nicht wirklich weiter, da ich natürlich wenn’s möglich ist, diese Baustelle vermeiden möchte und nicht genau weiß, ob ich mit meiner Annahme der Fachtreue richtig liege.
Hat da wer Erfahrung mit oder kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal an alle <3