Zugeparkt - was tut die Polizei?
- Herr-Jemine
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Zugeparkt - was tut die Polizei?
@trekkie: habe ich bereits beschrieben.
du darfst gegen vorkasse abschleppen lassen und wirst beim einklagen der kosten probleme bekommen.
erschwerend kommt bei dir hinzu, dass es sich um ein privatgrundstück handelt.
du darfst gegen vorkasse abschleppen lassen und wirst beim einklagen der kosten probleme bekommen.
erschwerend kommt bei dir hinzu, dass es sich um ein privatgrundstück handelt.
- Herr-Jemine
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Zugeparkt - was tut die Polizei?
[quote=""Vito""][quote=""Herr-Jemine""]das mit den vorgaben ist ja ein offenes geheimnis, jedoch nach verschiedentlichen ansichten rechts- oder gar verfassungswidrig.
[/quote]
Was ist denn das für ein Käse
usw usf. [/quote]
selbstverständlich gibt es vorgaben, wieviel knöllchen eine politesse zu schreiben hat.
und selbstverständlich werden radarkontrollen gemacht, um kohle reinzuholen.
das ist jedoch nicht der auftrag; der ist verkehrsüberwachung, im engeren sinne prävention! und genau dieser auftrag wird immer wieder derart "interpretiert", dass ungerechtfertigterweise abgeschleppt wird, weil es kohle bringt, dass radarfallen an stellen aufgebaut werden, an denen möglichst viele unachtsame blechen werden.
wenn du das bestreiten möchtest, kannst du es gerne tun. an der tatsache ändert sich dadurch allerdings nichts.
[/quote]
Was ist denn das für ein Käse
usw usf. [/quote]
selbstverständlich gibt es vorgaben, wieviel knöllchen eine politesse zu schreiben hat.
und selbstverständlich werden radarkontrollen gemacht, um kohle reinzuholen.
das ist jedoch nicht der auftrag; der ist verkehrsüberwachung, im engeren sinne prävention! und genau dieser auftrag wird immer wieder derart "interpretiert", dass ungerechtfertigterweise abgeschleppt wird, weil es kohle bringt, dass radarfallen an stellen aufgebaut werden, an denen möglichst viele unachtsame blechen werden.
wenn du das bestreiten möchtest, kannst du es gerne tun. an der tatsache ändert sich dadurch allerdings nichts.
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[quote=""Herr-Jemine""] selbstverständlich gibt es vorgaben, wieviel knöllchen eine politesse zu schreiben hat. und selbstverständlich werden radarkontrollen gemacht, um kohle reinzuholen. [/quote]
Dann würde mich mal interessieren woher Du Deine Erkenntnisse hast ? Verallgemeinerungen sind hier fehl am Platze. Sicherlich wird der Vorgesetzte eines Verkehrsüberwachers auch einmal Fragen stellen wenn man täglich mit nur einem Knöllchen zurück zur Dienststelle kommt. Auch im öff. Dienst wird eine gewisse Leistung von einem erwartet. Genaue Vorgaben (z.B. 30 Knöllchen am Tag) wird Dir aber der Dienstherr nicht machen.
Des weiteren finde ich es schon komisch dass Du von ungerechtfertigten Abschleppungen redest. Letzendlich entscheiden doch u.a. die Verwaltungsgerichte ob die Abschleppmaßnahme nach geltenden Recht zulässig war oder nicht. Kein Mitarbeiter einer Verkehrsüberwachung wird auch weiterhin ständig bestimmte Abschleppmaßnahmen durchführen wenn diese von einem Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurden. Dies wird alleine schon der Dienstherr nicht zulassen.

Dann würde mich mal interessieren woher Du Deine Erkenntnisse hast ? Verallgemeinerungen sind hier fehl am Platze. Sicherlich wird der Vorgesetzte eines Verkehrsüberwachers auch einmal Fragen stellen wenn man täglich mit nur einem Knöllchen zurück zur Dienststelle kommt. Auch im öff. Dienst wird eine gewisse Leistung von einem erwartet. Genaue Vorgaben (z.B. 30 Knöllchen am Tag) wird Dir aber der Dienstherr nicht machen.
Als Beamter müsstest Du doch ein wenig Einblick haben womit sich "Geld versienen lässt" und womit nicht. Und dazu gehören Abschleppmaßnahmen sicherlich nicht dazu. Ein Abschleppvorgang dauert mit Beauftragung/Anfahrtszeit/Ladevorgang durchschnittlich 30 bis 45 Minuten. Die einzige Einnahme für die Behörde ist die Verwarnung (die ja nichts mit der Abschleppung zu tun hat) und die Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr beträgt z.Zt. in Ffm. 60 €. Und 60 € Einnahmen bei einer Arbeitszeit von 30 bis 45 Min. sind nicht gerade viel. In der gleichen Zeit könnte man gerade in einer Großstadt wie Ffm. locker mal 100 bis 200 € durch Knöllchen schreiben einnehmen.das ist jedoch nicht der auftrag; der ist verkehrsüberwachung, im engeren sinne prävention! und genau dieser auftrag wird immer wieder derart "interpretiert", dass ungerechtfertigterweise abgeschleppt wird, weil es kohle bringt, dass radarfallen an stellen aufgebaut werden, an denen möglichst viele unachtsame blechen werden.
Des weiteren finde ich es schon komisch dass Du von ungerechtfertigten Abschleppungen redest. Letzendlich entscheiden doch u.a. die Verwaltungsgerichte ob die Abschleppmaßnahme nach geltenden Recht zulässig war oder nicht. Kein Mitarbeiter einer Verkehrsüberwachung wird auch weiterhin ständig bestimmte Abschleppmaßnahmen durchführen wenn diese von einem Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurden. Dies wird alleine schon der Dienstherr nicht zulassen.
wenn du das bestreiten möchtest, kannst du es gerne tun. an der tatsache ändert sich dadurch allerdings nichts.
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entschuldige bitte, vito, du hast natürlich vollkommen recht! ich werde hoffentlich nie wieder so etwas dummes posten. bitte verzeih mir meinen fault pax! ich werde versuchen, mir ein beispiel an deiner sozialen und rechtsstaatlichen kompetenz zu nehmen.
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[quote=""Herr-Jemine""]bitte verzeih mir meinen fault pax![/quote]
Fauxpas!?
;-D
Leute, das Leben ist doch schon ernst genug...
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Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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[quote=""Challenger""][quote=""Herr-Jemine""]bitte verzeih mir meinen fault pax![/quote]
Fauxpas!?
;-D [/quote]
ah, doch noch einer bemerkt... ;-D
welcome to korinthenkackhausen!
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- Vito
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[quote=""Herr-Jemine""]entschuldige bitte, vito, du hast natürlich vollkommen recht! ich werde hoffentlich nie wieder so etwas dummes posten. bitte verzeih mir meinen fault pax! ich werde versuchen, mir ein beispiel an deiner sozialen und rechtsstaatlichen kompetenz zu nehmen.[/quote]
Ironie bringt uns hier auch net weiter. Aber lassen wir es gut sein
PS:
war auf: wenn du das bestreiten möchtest, kannst du es gerne tun. an der tatsache ändert sich dadurch allerdings nichts. bezogen 
Ironie bringt uns hier auch net weiter. Aber lassen wir es gut sein
PS:
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Wo ist denn die Vorgabe nicht gegeben, wenn der Kommunale Haushaltsplan den Posten Bußgelder schon im vornherein festlegt und dieser Posten gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 12% vorsieht ?
Und genau hier liegen die verfassungsrechtlichen Bauchschmerzen!
@ Mercedeskleinbus: ein Blick in den Haushalt deiner Kommune hilft Dir eventuell auf die Sprünge.
@ Wiesbadener1980: die Trollfütterungsstelle ist ganz hinten rechts
Gruß
Loewe
Und genau hier liegen die verfassungsrechtlichen Bauchschmerzen!
@ Mercedeskleinbus: ein Blick in den Haushalt deiner Kommune hilft Dir eventuell auf die Sprünge.
@ Wiesbadener1980: die Trollfütterungsstelle ist ganz hinten rechts
Gruß
Loewe
Es ist besser gehasst zu werden für etwas was man ist, als geliebt zu werden für etwas was man nicht ist. André Gide
- Vito
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[quote=""Loewe""]Wo ist denn die Vorgabe nicht gegeben, wenn der Kommunale Haushaltsplan den Posten Bußgelder schon im vornherein festlegt und dieser Posten gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 12% vorsieht ?
Und genau hier liegen die verfassungsrechtlichen Bauchschmerzen!
Gruß
Loewe[/quote]
Der Grund dafür liegt ganz einfach darin dass u.a. Gebühren und Steuern als vorraussichtliche Einnahmen im Verwaltungshaushalt aufgeführt werden müssen. Genau so ist dies bei Einnahmen aus Verwarn- bzw. Bußgelder.
Dass hier immer wieder gerne "übertrieben" geschätzt wird dürfte allgemein bekannt sein damit der Haushaltsplan zumindest bei der Aufsichtsbehörde "noch durchgeht".
Der Dienstherr wird aber keine Vorgaben machen wie:
Herr XY von der Verkehrsüberwachung, wir haben in unserem Haushaltplan die Einnahmen von Verwarn- und Bußgelder 12 % höher angesetzt als letztes Jahr. Sie haben daher 12 % mehr an Verwarnungen (statt 30 jetzt 33,6) täglich zu bringen, sonst gibt`s
Und genau hier liegen die verfassungsrechtlichen Bauchschmerzen!
Gruß
Loewe[/quote]
Der Grund dafür liegt ganz einfach darin dass u.a. Gebühren und Steuern als vorraussichtliche Einnahmen im Verwaltungshaushalt aufgeführt werden müssen. Genau so ist dies bei Einnahmen aus Verwarn- bzw. Bußgelder.
Dass hier immer wieder gerne "übertrieben" geschätzt wird dürfte allgemein bekannt sein damit der Haushaltsplan zumindest bei der Aufsichtsbehörde "noch durchgeht".
Der Dienstherr wird aber keine Vorgaben machen wie:
Herr XY von der Verkehrsüberwachung, wir haben in unserem Haushaltplan die Einnahmen von Verwarn- und Bußgelder 12 % höher angesetzt als letztes Jahr. Sie haben daher 12 % mehr an Verwarnungen (statt 30 jetzt 33,6) täglich zu bringen, sonst gibt`s
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Schugger-gelöscht
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Bei uns ist es so, dass auch nirgends geschrieben steht, wieviel Bussen wir tatsächlich schreiben müssen. Es entspricht dem Naturell des Polizisten, zu verneinen, was nirgends geschrieben steht. Tatsache ist doch, dass sowohl bei uns als offenbar auch bei Euch die Bussen ins Budget aufgenommen werden - wohlgemerkt als Einnahmen. Und seien wir doch ehrlich: Dadurch ist doch bereits gegeben, was viele vermuten: Es steht zwar nirgends genau definiert, aber wir Polizisten werden angehalten, dieses Budget möglichst einzuhalten. Da gibt es doch gar nichts zu rütteln dran!
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dem polizeibeamten will ich gar nicht unterstellen, dass er eine spezielle bringschuld hat, dafür kann er sich einfach zu gut wehren. der angestellte hingegen muss um seinen arbeitsplatz bangen.
zum thema "abschleppen bringt keine kohle":
während man auf den abschlepper wartet, kann man durchaus den rest des viertels abklappern.
zur rechtmässigkeit des abschleppens: wenn der vorwurf lautet "feuerwehrzufahrt behindert", ich aber zwischen 2 bäumen stehe, die auch ohne mich den gleichen platz wegnehmen, kann ich nur lachen.
wenn man sich den poller- und bäumchen-pflanz-wahn in köln betrachtet, könnte man zu der ansicht gelangen, dass der parkraum absichtlich verknappt wird, um mehr knöllchen schreiben zu können.
zum thema "abschleppen bringt keine kohle":
während man auf den abschlepper wartet, kann man durchaus den rest des viertels abklappern.
zur rechtmässigkeit des abschleppens: wenn der vorwurf lautet "feuerwehrzufahrt behindert", ich aber zwischen 2 bäumen stehe, die auch ohne mich den gleichen platz wegnehmen, kann ich nur lachen.
wenn man sich den poller- und bäumchen-pflanz-wahn in köln betrachtet, könnte man zu der ansicht gelangen, dass der parkraum absichtlich verknappt wird, um mehr knöllchen schreiben zu können.
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[quote=""Herr-Jemine""]dem polizeibeamten will ich gar nicht unterstellen, dass er eine spezielle bringschuld hat, dafür kann er sich einfach zu gut wehren. der angestellte hingegen muss um seinen arbeitsplatz bangen. [/quote]
Du kannst aber doch nicht automatisch aus einem Angestelltenverhältniss ableiten dass hier generell Vorgaben gemacht werden und bei Beamten nicht nur weil sie keinen so sichereren Arbeitsplatz haben
Offensichlich wird bei der BPol nicht abgeschleppt weil Du sonst mit der Materie etwas vertraut wärst. Du kannst doch nicht ein Abschleppfahrzeug beauftragen und dann gemütlich durch die Gegend weiterziehen. Wenn der Abschlepper dann vor Ort ist funkt dieser die Funkleitsstelle an und die sprintest durch die Gegend
Und was ist wenn der Fahrzeugführer dann zwischenzeitlich das Kfz. weg fährt und Du keine Personalien hast
Noch gibt es keine generelle Halterhaftung in diesem Bereich.
Vom Bürger wird immer wieder Einsicht in das Fehlverhalten gefordert. Offensichtlich neigt man aber schnell dazu "ins gleiche Horn zu blasen" wenn man selbst mal "Opfer" von staatlichen Maßnahmen wird. Keiner wird erwarten dass man solche Maßnahmen klaglos hin nimmt. Verallgemeinerungen tragen aber hier nicht zu einer sachlichen Diskussion bei ;-D
Du kannst aber doch nicht automatisch aus einem Angestelltenverhältniss ableiten dass hier generell Vorgaben gemacht werden und bei Beamten nicht nur weil sie keinen so sichereren Arbeitsplatz haben
zum thema "abschleppen bringt keine kohle":
während man auf den abschlepper wartet, kann man durchaus den rest des viertels abklappern.
Offensichlich wird bei der BPol nicht abgeschleppt weil Du sonst mit der Materie etwas vertraut wärst. Du kannst doch nicht ein Abschleppfahrzeug beauftragen und dann gemütlich durch die Gegend weiterziehen. Wenn der Abschlepper dann vor Ort ist funkt dieser die Funkleitsstelle an und die sprintest durch die Gegend
Du kannst aber doch nicht auf Grund von Einzelfällen generell unterstellen dass rechtswidrig abgeschleppt wird. Außerdem müssten Dir doch die Rechtsmittel hinreichend bekannt sein.zur rechtmässigkeit des abschleppens: wenn der vorwurf lautet "feuerwehrzufahrt behindert", ich aber zwischen 2 bäumen stehe, die auch ohne mich den gleichen platz wegnehmen, kann ich nur lachen.
Freiheit für die Spareribs
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Zugeparkt - was tut die Polizei?
Abschleppen vom eigenen Grundstück durch den Grundstückseigentümer;
kurz und knapp:
Berechtigung nach § 859 III BGB im Wege der Besitzkehr beim Parken auf dem Grundstück sofort nach dem Abstellen,
beim Parken vor dem Grundstück Besitzwehr nach § 859 I BGB; hier jedoch keine zeitliche Begrenzung.
Mittelbarer Grundstücksbesitzer hat keine Rechte aus § 859 BGB.
Dieser § 859 BGB begründet jedoch noch keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten.
Besonderes Selbsthilferecht !!
Erstattungsanspruch aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag, vgl. §§ 683, 670 BGB nur dann, wenn durch das Abschleppen Schäden vermieden werden, die höher als die Abschleppkosten gehen oder eine unmittelbare Gefahr für höherrangige Rechtsgüter abgewendet wird.
Dem Grundstückseigentümer steht zwar Schadensersatz wegen des unberecht. Parkens zu; er hat aber wegen der Naturalrestitution lediglich einen Anspruch darauf, dass der Parkende sein Fahrzeug entfernt, nicht jedoch auf Erstattung der Abschleppkosten.
Fehlt es an den Vorraussetzungen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag, kein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten, selbst wenn die Maßnahme nach § 859 BGB berechtigt war.
Das ist sozusagen "der Preis" für die in § 859 erteilte Sonderbefugnis das Besitzrecht ohne Vollstreckungstitel durchzusetzen !
vgl DAR 9/2006 ab S. 486
Controller
kurz und knapp:
Berechtigung nach § 859 III BGB im Wege der Besitzkehr beim Parken auf dem Grundstück sofort nach dem Abstellen,
beim Parken vor dem Grundstück Besitzwehr nach § 859 I BGB; hier jedoch keine zeitliche Begrenzung.
Mittelbarer Grundstücksbesitzer hat keine Rechte aus § 859 BGB.
Dieser § 859 BGB begründet jedoch noch keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten.
Besonderes Selbsthilferecht !!
Erstattungsanspruch aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag, vgl. §§ 683, 670 BGB nur dann, wenn durch das Abschleppen Schäden vermieden werden, die höher als die Abschleppkosten gehen oder eine unmittelbare Gefahr für höherrangige Rechtsgüter abgewendet wird.
Dem Grundstückseigentümer steht zwar Schadensersatz wegen des unberecht. Parkens zu; er hat aber wegen der Naturalrestitution lediglich einen Anspruch darauf, dass der Parkende sein Fahrzeug entfernt, nicht jedoch auf Erstattung der Abschleppkosten.
Fehlt es an den Vorraussetzungen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag, kein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten, selbst wenn die Maßnahme nach § 859 BGB berechtigt war.
Das ist sozusagen "der Preis" für die in § 859 erteilte Sonderbefugnis das Besitzrecht ohne Vollstreckungstitel durchzusetzen !
vgl DAR 9/2006 ab S. 486
Controller
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.

- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
-
Gast
Zugeparkt - was tut die Polizei?
...zusätzlich würde ich grundsätzlich immer die Frage aufwerfen, ob der gegen den Pkw angewendete unmittelbare Zwang gegen Sachen (nichts anderes stellt eine Umsetzung dar) durch eine dafür berechtigte Person ausgeübt bzw. angeordnet wurde.
Das dürfte in den seltensten Fällen anzunehmen sein, denn die Befugnis dazu ist in den jeweiligen UZwG geregelt.
Das dürfte in den seltensten Fällen anzunehmen sein, denn die Befugnis dazu ist in den jeweiligen UZwG geregelt.
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